Mit der 8. Änderung der CLP-Verordnung wurden die Änderungen der UN-GHS-Modellvorschrift aus dem Sommer 2013 ins europäische Recht übernommen.
Wichtigste Änderungen:
Die 8 . ATP darf seit 4. Juli angewendet werden, die Übergangsfrist endet am 01.02.2018. Bis dahin müssen also zahlreiche Etiketten angepasst werden.
Mit der 9. ATP wurden dann einige Einträge in der Stoffliste geändert und ergänzt. Diese ATP darf seit dem 10.08.2016 angewendet werden, die Übergangsfrist für die Anwendung der dort geregelten Stoffeinstufungen endet am 01.03.2018.
Zusätzlich löscht diese Anpassung mit Wirkung zum 01.06.2017 die zweite Fassung der Stoffliste im Anhang VI (Tabelle 3.2), in der die Einstufung und Kennzeichnung aller Stoffeinträge im alten Recht verzeichnet ist. Diese Streichung erfolgt somit zum Ende der Abverkaufsfrist von nach altem Recht gekennzeichneten Gemischen.
In GisChem werden die Änderungen aus der 8. und 9. ATP voraussichtlich im November online umgesetzt.