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Neue DGUV Regel 109-602 "Branche Galvanik"



Grundlagen für Sicherheit und Gesundheit in der Galvanik

Branchenregel informiert über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen

Die Galvanotechnik ist ein Teil der Oberflächenbehandlung (Oberflächentechnik) und gilt als Schlüsseltechnologie für viele andere Industriebereiche. Sie dient der gezielten Verbesserung von Werkstoffeigenschaften wie zum Beispiel dem Korrosionsschutz, dem Verschleißschutz oder der elektrischen Leitfähigkeit. Die Verfahren in der Galvanotechnik sind für die Beschäftigten mit verschiedenen Gefährdungen verbunden, zum Beispiel durch Gefahrstoffe, bewegte Maschinenteile, Hitze oder Lärm. Wie ihre Gesundheit und Sicherheit im Unternehmen gewährleistet werden können, zeigt die neue DGUV Regel 109-602 "Branche Galvanik".

Welche Gefährdungen bringen die einzelnen Verfahren in der Galvanotechnik mit sich? Wie gehe ich sicher mit Gefahrstoffen um? Was muss ich bei der Wartung von Galvanikanlagen und bei der Störungsbeseitigung beachten? Antworten auf diese und viele andere Fragen gibt die neue DGUV Branchenregel.

Unterteilt nach den drei Arbeitsbereichen Vorbehandlung, Oberflächenbehandlung und Nachbehandlung, beschreibt die Branchenregel für die einzelnen Verfahren jeweils die rechtlichen Grundlagen, die Gefährdungen und die zugehörigen Schutzmaßnahmen. Hinzu kommen grundsätzliche Informationen zum Beispiel über die arbeitsmedizinische Vorsorge, zum Umgang mit Gefahrstoffen oder zur Ersten Hilfe. „Die neue Branchenregel unterstützt die Unternehmen dabei, verbindliche gesetzliche Regelungen konkret anzuwenden und damit ihre Gefährdungsbeurteilung erfolgreich mit wirksamen Maßnahmen durchzuführen“, sagt Dr. Andreas Voßberg von der Berufsgenossenschaft Holz und Metall. "Darüber hinaus ergänzt sie im Rahmen des Kombinationsmodells die Technische Regel TRGS 561 für die Branche Galvanik bei Tätigkeiten der Beschäftigten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen".

Neue Publikation macht rechtliche Grundlagen verständlich

Die Branchenregeln der gesetzlichen Unfallversicherung sind ein neues Informationsformat. Sie setzen kein eigenes Recht, sondern fassen das vorhandene komplexe Arbeitsschutzrecht für die Unternehmen einer bestimmten Branche verständlich zusammen. An der Ausarbeitung der DGUV-Regel waren neben den Sozialpartnern und Arbeitnehmer- wie Arbeitgebervertretern der Branche auch die wichtigsten Branchenverbände beteiligt.

Die neue Branchenregel können Sie hier herunterladen.

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)