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Gefahrstoffverordnung - Anpassung auf GHS



Die Gefahrstoffverordnung wurde zum 01.06.2015 geändert. Die Anforderungen aus dem Explosionsschutz, die bislang zum großen Teil in der Betriebssicherheitsverordnung geregelt waren, sind nun in der Gefahrstoffverordnung beschrieben. Inhaltlich ändert sich dadurch nichts. So ist es zum Beispiel weiterhin notwendig, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen - jetzt als Teil der Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Auch das technische Regelwerk gilt unverändert weiter und wird künftig als TRGS erscheinen.


Noch auf sich warten lässt die Anpassung der Gefahrstoffverordnung an GHS. So enthält die "neue" Ausgabe der Gefahrstoffverordnung auch am 01.06.2015 noch die Bezüge auf die alte Einstufung und definiert weiterhin die Gefährlichkeitsmerkmale. Mit einem Kabinettsbeschluss wurde am 18.08.2016 eine weitere Änderung der Gefahrstoffverordnung auf den Weg gebracht. Sobald der Bundesrat zustimmt, kann damit dann eine Anpassung an GHS erfolgen. Erwartet wird die Veröffentlichung zum Jahresende. Den Referentenentwurf und weitere Infos gibt es unter http://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2016/aenderung-arbeitsschutzverordnungen.html

Weitere Änderungen der Gefahrstoffverordnung sind geplant. So soll das Risiko-Akzeptanz-Modell für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen noch weiter in die Regelungen der Gefahrstoffverordnung eingearbeitet werden. Auch Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest sollen überarbeitet werden.

Ebenfalls auf den Weg gebracht wurde die  Anpassung der technischen Regeln zur innerbetrieblichen Kennzeichnung (TRGS 201) und Betriebsanweisung (TRGS 555). Hier ist mit einer Veröffentlichung Anfang 2017 zu rechnen.