Das Global Harmonisierte System (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien der Vereinten Nationen bildet die Grundlage einer weltweiten Vereinheitlichung bestehender nationaler Systeme.
Bisherige Unterschiede in den Regelungen für den Transport von Gefahrgütern und in den Regelungen für den Umgang mit Gefahrstoffen werden damit aufgehoben. Ziel ist es, den Handel im globalen Warenverkehr zu erleichtern.
Neue Piktogramme (rotumrandete auf die Spitze gestellte Quadrate mit schwarzem Symbol auf weißem Grund) warnen bildhaft vor den Gefahren. Sie finden hier eine Übersicht dieser neuen Gefahrensymbole. Bild-Dateien der einzelnen Symbole sind direkt auf den GHS-Seiten der UN zu finden.
Die jetzt gültigen Symbole auf orangegelbem Grund wurden ab dem Zeitpunkt der Einführung des neuen Systems in der EU schrittweise durch diese neuen Symbole ersetzt. Die CLP-Verordnung setzt die UN-Regelungen in der EU um und legt die Übergansfristen fest.
Für Stoffe ist die GHS-Einstufung bereits seit dem 01.12.2010 verbindlich (bereits in Verkehr gebrachte Ware durften noch bis zum 01.12.2012 mit alter Kennzeichnung und entsprechendem Sicherheitsdatenblatt abverkauft werden). Bei Gemischen (die früher als "Zubereitungen" bezeichnet wurden) musste die Umstellung zum 01.06.2015 erfolgen. Nur noch vor diesem Datum hergestellte und in Verkehr gebrachte Gemische dürfen noch bis zum 01.06.2017 mit dem alten Etikett in Verkehr gebracht werden.
Sicherheitsdatenblätter, die seit dem 01.06.2015 neu erstellt oder überarbeitet wurden, dürfen nur noch die Einstufung und Kennzeichnung nach CLP-Verordnung enthalten. Wurde das Sicherheitsdatenblatt vor diesem Termin erstellt, enthielt damals auch schon sowohl die GHS-Einstufung und -Kennzeichnung als auch Einstufung und ggf. Kennzeichnung nach altem Recht und ist sonst aktuell, darf dieses Sicherheitsdatenblatt noch bis zum 01.06.2017 verwendet werden.
Zusätzlich zu den Piktogrammen wird mit einem von zwei möglichen Signalwörtern der potenzielle Gefährdungsgrad beschrieben;
Der Arbeitskreis "Gefährliche Stoffe" der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS), Sektion Chemie, hat zusammen mit dem Bereich Prävention der BG Chemie bereits im Jahr 2008 vier Plakate auf Grundlage des europäischen Verordnungsentwurfes erarbeitet. Dargestellt werden die neuen Gefahrenpiktogramme (Plakat CH 250), eine Gegenüberstellung der bisherigen und der zukünftigen Gefahrenkommunikation sowohl für die physikalischen Gefahren (Plakat CH 252) als auch für die Gesundheitsgefahren (Plakat CH 251). Auf Plakat CH 253 wird am Beispiel Methanol ein neues Etikett vorgestellt. Weitere Plakate (CH 254, CH 255 und CH 256) zeigen, wie die Transportklassen und Gefahrzettel mit der GHS-Einstufung zusammenhängen.
Die GHS-Plakate können über den Medienshop der BG RCI unter "GHS", "Sonstiges", "Plakate" bestellt oder über den Download-Center der BG RCI heruntergeladen werden.
Veranstaltungen
Die Broschüre "Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt" des Umweltbundesamtes richtet sich an Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und Händler von Chemikalien sowie an Arbeitsschützer und Verbaucher. Es werden die einzelnen methodischen Schritte zur Einstufung und die daraus resultierende Kennzeichnung durch Piktogramme erläutert. Darüber hinaus erleichtern Übersichtstabellen und ein Glossar das Verständnis.
Die Broschüre kann auf der Homepage des UBA heruntergeladen werden.