GisChem

Hilfe

Die Bedienung des Gemischrechners ist selbsterklärend, Hilfe zu den einzelnen Seiten finden Sie meist unten über einen Info-Button.
 
Grundsätzlicher Ablauf der Bedienung des Gemischrechners:
Ablauf Gemischrechner
 
1. Schritt: Anmelden

Zu Beginn loggen Sie sich ein (oder nutzen das Modul als anonymer Nutzer, müssen dann aber alle Schritte an einem Stück durchführen)

2. Schritt: Stoffe eingeben


Sie müssen zunächst im System alle Stoffe, die Sie in Ihren Gemischen als Bestandteil nutzen wollen, mit der entsprechenden GHS-Einstufung und ggf. weiteren Daten eingeben. So sieht der Ablauf aus:
 
    • Name und möglichst CAS/EG/Indexnummer angeben
    • Einstufung eingeben oder (falls in Anhang VI) überprüfen und ggf. ergänzen
    • Wenn vorhanden, Toxizitätsdaten und spezifische Konzentrationsgrenzen angeben (aus Anhang VI werden sofern vorhanden SCL-Werte direkt übernommen).
    • Name und Aggregatzustand angeben
    • Inhaltsstoffe auswählen und Konzentrationen angeben
    • je nach Zusammensetzung werden vom System zusätzliche Angaben angefordert oder Entscheidungen verlangt
    • Anzeige der Einstufung des Gemischs
    • Auswahl der P-Sätze
    • Anzeige des Gesamtergebnisses
4. Schritt: Download von Ergebnis-Dokumenten möglich
    • Vollständiges Kennzeichnungsetikett (nach Eingabe von Firmendaten)
    • Kennzeichnungsetikett mit Name, Piktogramm, Signalwort und H-Sätzen
    • Vereinfachtes Kennzeichnungsetikett im Labor mit Piktogramm-Phrasenkombinationen
    • Auszug aus dem Sicherheitsdatenblatt (diese Daten sollten bei einem Gemisch unter dem Aspekt der Einstufung und Kennzeichnung nach CLP aufgeführt sein)

Anmerkung:

Die CLP-Verordnung wird regelmäßig geändert. Zum einen betrifft das die Stoffliste, zum anderen auch die Regelungen zur Einstufung und Kennzeichnung (im Wesentlichen in Anhang I). Welcher Stand derzeit in den Modulen (d.h. unter anderem im Gemischrechner) umgesetzt sind, finden Sie im Menüpunkt "Aktuelles zu GisChem".

Aktuelles

Lagerung von Gefahrstoffen - DGUV I 213-084 und DGUV I 213-085 an TRGS 510 angepasst

Nach der Veröffentlichung der TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) sind die Merkblätter M062 Lagerung von Gefahrstoffen (DGUV I 213-084) und M063 Lagerung von Gefahrstoffen – Häufig gestellte Fragen (DGUV Information 213-085) aktualisiert.