GisChem

Aktuelles zu GisChem

Stand der CLP-Verordnung / Umsetzung in GisChem

Sehr regelmäßig wird die CLP-Verordnung geändert. Die entsprechenden Änderungsverordnungen werden als "ATP" bezeichnet und durchnummeriert. Die bisherigen Änderungen finden Sie in unserer Linkliste - http://www.gischem.de/e1_allgm/ghslinks.htm.

Folgende Stände sind umgesetzt:

GisChem-Datenblätter: Umsetzung bis einschließlich der 16. ATP

Interaktive Module von GisChem: Umsetzung bis einschließlich der 16. ATP


Änderung beim Layout der Betriebsanweisungen

Das Layout der Betriebsanweisungen aus der GisChem-Datenbank und in GisChem-Interaktiv wurde auf eine tonerfreundlichere und besser lesbare Variante umgestellt. Während vor Umstellung die Kapitelüberschriften in weißer Schrift auf rotem Hintergrund dargestellt wurden, ist jetzt nur noch der Rahmen der Überschriftzeile in roter Farbe. Der Text wird in schwarzer Schrift auf weißem Grund dargestellt.

Der rote Rahmen um die Betriebsanweisungen bleibt wie bisher und entspricht damit der Empfehlung des Sachgebietes Gefahrstoffe des Fachbereichs Rohstoffe und chemische Industrie der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung).

Die Umstellung der Betriebsanweisungen aus der GisChem-Datenbank erfolgte mit dem Update am 15.02.2020 und in GisChem-Interaktiv im November 2021.

 

Neue Funktion in GisChem-Interaktiv: Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe (Freischaltung zum 04.11.2019)

Eine neue Funktion wurde in GisChem implementiert: seit dem 04. November 2019 ist es möglich, in GisChem-Interaktiv parallel zur Erarbeitung einer Betriebsanweisung auch die Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe dokumentieren.

Wie in GisChem-Interaktiv üblich, werden gezielte Fragen zu einigen Themen gestellt und die Benutzer damit durch die unterschiedlichen Aspekte der Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe geführt. Weitere Informationen zu dieser neuen Funktion finden Sie direkt in GisChem-Interaktiv: Gefährdungsbeurteilung (allgemeine Infos und Voraussetzungen) bzw. Startseite GisChem-Interaktiv.

 

Änderung bei den Betriebsanweisungen aus GisChem-Interaktiv (Umsetzung zum 01.07.2018)

Die Übergangsfristen zur CLP-Verordnung sind am 01.06.2017 endgültig abgelaufen. Innerbetrieblich können weiterhin alt gekennzeichnete Produkte verwendet werden (sofern die Etiketten noch lesbar sind und es keine neuen Erkenntnisse über zusätzliche, nicht gekennzeichnete Gefahren gibt - siehe auch TRGS 201). Eine "alte" Betriebsanweisung darf zwar noch weiter verwendet werden, sofern noch alt gekennzeichnete Bestände vorhanden sind. Aber im Zug einer Aktualisierung oder einer Neufassung einer Betriebsanweisung ist nur noch eine Fassung mit GHS-Piktogrammen vorgesehen (vergleiche TRGS 555).

Aus diesem Grund wurde die Option der zusätzlichen Eingabe der alten Kennzeichnung und der Ausgabe von Betriebsanweisungen mit alten Symbolen zum 01.07.2018 abgeschaltet.

Betriebsanweisungen, die in der Datenbank mit altem Recht erstellt wurden und bislang nicht auf neues Recht umgestellt wurden, können seit dem 01.07.2018 nicht mehr heruntergeladen werden. Aber es ist immer noch möglich, diese auf GHS umzuwandeln (durch manuelle Eingabe von GHS oder die Konvertierung mit dem GHS-Konverter). Vor einem Download müssen diese aber dann weiter bearbeitet werden. Antworten auf die Fragen im Frage-Antwort-Dialog bei der Erstellung gehen dabei nicht verloren. Die automatisch erzeugten Texte werden entsprechend anhand der aktuellen Einstufung angepasst und neu berechnet. Textanpassungen auf der letzten Eingabeseite müssen daher, soweit erforderlich, wiederholt werden.

Der GHS-Konverter bleibt weiterhin aktiv, bei Bedarf können hiermit z. B. Rückstellproben auf die GHS-Kennzeichnung umgestellt werden.

Auch in den weiteren Modulen (Datenblätter/Gefahrstoffsuche und Gefahrstoffverzeichnis) sind zum 01.07.2018 die Hinweise auf die "alte" Einstufung und Kennzeichnung entfallen.

 

Änderung hinsichtlich des Mutterschutzgesetzes in der GisChem-Datenbank (14.05.2018)

Mit einem Update am 14.05. wurden alle Gefahrstoffe in der GisChem-Datenbank hinsichtlich der "unverantwortbaren Gefährdung" anhand der Kriterien des Mutterschutzgesetzes beurteilt. Stoffe und Produktgruppen, bei denen aufgrund der Einstufung und/oder der Beurteilung hinsichtlich der Gefährdung des ungeborenen Kindes nach § 11 eine "unverantwortbare" Gefährdung besteht, haben den entsprechenden Hinweis im Kapitel "Beschäftigungsbeschränkungen" erhalten. Ist im Abschnitt "Beschäftigungsbeschränkung" kein Hinweis auf ein Beschäftigungsverbot für werdende oder stillende Mütter enthalten, hat der Arbeitgeber die Tätigkeit im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung selbst zu bewerten.
Im Zug dieses Updates wurden die Farben/Lacke und die Klebstoffe im Bereich der "Suche über Gewerbezweig/Verfahren" systematisch gruppiert.

Änderung bei den Betriebsanweisungen der GisChem-Datenbank (17.04.2018)

Seit dem 16. April werden in den Betriebsanweisungsentwürfen, die aus der GisChem-Datenbank heruntergeladen werden können, die Sätze, die in jedem Fall betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen, durch eine gelbe Hintergrundfarbe markiert. Das betrifft zum Beispiel die Angabe des Schutzhandschuhs oder die Entsorgungshinweise, die in jedem Fall geändert werden müssen.

Änderung in den interaktiven Modulen - Entfall einiger P-Sätze (April 2018)

Aufgrund der 8. Änderung der Verordnung für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP-Verordnung – ATP) wurden folgende Änderungen im Gemischrechner und GHS-Konverter sowie bei der Etikettenerstellung aus allen Modulen vorgenommen:

- Neue P-Sätze eingetragen;

- Formulierung einiger P-Sätze geändert;

- P-Sätze weggefallen.


Spätestens seit dem 1. Februar 2018 muss diese Verordnung angewendet werden. Die Änderung betrifft auch bereits erstellte Etiketten und Gemischberechnungen. Die entfallenden P-Sätze haben wir jedoch noch nicht vollständig gelöscht, sondern zunächst in Rot hervorgehoben. Formulierungsänderungen sind automatisch bei einem neuen Download von Etikett oder Auszug SDB aktualisiert.

Wenn P-Sätze wegfallen, werden diese bei einer Neuberechnung nicht mehr von System angeboten, in der Regel sollte dann aber ein anderer P-Satz ausgewählt werden. Daher zeigen wir diese "alten" P-Sätze noch an und bitten, die entsprechenden Änderungen vor Ende 2018 vorzunehmen, danach werden wir diese Einträge vollständig aus GisChem entfernen.


P-Sätze die wegfallen:

P221
P235 + P410
P374
P370 + P380
P422
P411 + P235


Neue P-Sätze:

Diese werden Ihnen bei Neuberechnung zusätzlich angeboten. Wenn Ihr Gemisch bzw. Ihr Stoff in folgende Gefahrenklassen eingestuft ist, ist daher eine Neuberechnung sinnvoll:

P336 + P315

  • Abschnitt 2.5 Gase unter Druck; „Tiefgekühlt verflüssigtes Gas“

  • P370 + P372 + P380 + P373

  • Abschnitt 2.1 Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff; Instabil, explosiv und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5, 1.4
  • Abschnitt 2.8 Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische Typ A
  • Abschnitt 2.15 Organische Peroxide Typ A
  •  

    P370 + P380 + P375 + [P378]

  • Abschnitt 2.8 Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische Typ B
  • Abschnitt 2.15 Organische Peroxide Typ B
  •  

    (Hier können Sie sich die vollständige 8. ATP anschauen.)

     

    Änderungen der Sätze zum Wasserrecht im GisChem-Kapitel "Lagerung" (23.02.2018)

    Das Unterkapitel "Anforderungen des Wasserrechts an HBV- und LAU-Anlagen"wurde vollständig überarbeitet und an die neue AwSV angepasst. Auch die Mindeststandards und etliche Glossarbegriffe wurden entsprechend aktualisiert.

     

    Ablauf der letzten Übergangsfrist der CLP-Verordnung - GHS-Umstellung in GisChem (03.06.2017)

    Am 01.06.2017 ist die letzte Übergangsfrist der CLP-Verordnung verstrichen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen keine nach altem Recht gekennzeichneten Chemikalien mehr in Verkehr gebracht (also an Dritte abgegeben) werden. Es ist weiterhin erlaubt, innerbetrieblich mit nach altem Recht gekennzeichneten Gebinden zu arbeiten. Insbesondere - so regelt es die TRGS 201 - müssen keine Originalgebinde umgekennzeichnet werden, sofern es keine neuen Erkenntnis über zusätzliche oder abweichende Gefahren gibt. "Alte" Betriebsanweisungen dürfen noch weiterverwendet werden, sofern im Betrieb auch noch alte Kennzeichnungen vorhanden sind (TRGS 555).

    Damit wurden in GisChem zum Pfingstwochenende 2017 folgende Änderungen umsetzen:

    - Die GisChem-Betriebsanweisungsentwürfe aus der Datenbank ("Gefahrstoffsuche") werden nur noch mit GHS-Piktogrammen angeboten. Eine Information über die alte Kennzeichnung bleibt in den Datenblättern jedoch weiterhin erhalten.

    - Im Modul GisChem-Interaktiv können neue Betriebsanweisungen nur noch ausgehend von der GHS-Einstufung erstellt werden.

    - Bislang in GisChem-Interaktiv erstellte Betriebsanweisungen nach altem Recht bleiben erhalten und können auch noch übergangsweise weiter bearbeitet werden. Wir empfehlen jedoch die Umstellung dieser Betriebsanweisungen auf GHS.

    - Im Gefahrstoffverzeichnis wird weiterhin auch die alte Einstufung dargestellt, weil immer noch nicht alle rechtlichen Anforderungen der unterschiedlichen Gesetze, Verordnungen und Regelwerke auf GHS umgestellt wurden.


    Da die Gefahrstoffverordnung jedoch bereits seit November 2016 auf der Einstufung nach CLP-Verordnung (GHS) basiert, sollten "alte" Betriebsanweisungen, die mit GisChem-Interaktiv erstellt wurden, in nächster Zukunft technisch umgestellt werden. Durch Anklicken des orangenen Gefahrensymbols wird die Betriebsanweisung auf die neue technische Basis gestellt. Damit werden die von GisChem vorgeschlagenen Texte aufgrund der GHS-Einstufung berechnet. Hierzu muss zusätzlich die GHS-Einstufung angegeben werden. Eine früher bereits mit dem Konverter ergänzte GHS-Einstufung wird dabei übernommen. Die manuelle ergänzte Einstufung kann leider aus technischen Gründen nicht übernommen werden. In diesen Fällen schlägt GisChem das "Standardergebnis" des GHS-Konverters vor. Dieser Vorschlag sollte anhand eines aktuellen Sicherheitsdatenblattes überprüft und ggf. geändert werden.

    Hier muss man klicken

    Aktuelles

    GDA Gefahrstoff-Check online

    Mit dem GDA Gefahrstoff-Check können die Gefährdungen für die Beschäftigten durch krebserzeugende Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorausschauend und effektiv erkannt und Schutzmaßnahmen getroffen werden. Er unterstützt insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen beim Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung.

    Lagerung von Gefahrstoffen - DGUV I 213-084 und DGUV I 213-085 an TRGS 510 angepasst

    Nach der Veröffentlichung der TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) sind die Merkblätter M062 Lagerung von Gefahrstoffen (DGUV I 213-084) und M063 Lagerung von Gefahrstoffen – Häufig gestellte Fragen (DGUV Information 213-085) aktualisiert.