Glossar
Schutzabstand
Anlagen für den Umgang mit Gasen müssen einen Schutzabstand zu anderen Anlagen, zu Gebäuden, die nicht dem Betrieb der Anlage dienen, zu Brandlasten außerhalb der Anlage sowie zu öffentlichen Verkehrswegen aufweisen.
Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, bei bestimmten Voraussetzungen auf Schutzabstände zu verzichten oder diese durch andere Schutzmaßnahmen wie z.B. Schutzwände zu ersetzen.
Auch innerhalb von Anlagen ist dafür zu sorgen, dass für die Zugänglichkeit, für Flucht- und Rettungswege sowie für die Brandbekämpfung ausreichende Abstände vorhanden sind.
Nähere Informationen hierzu finden Sie in der DGUV Regel 100-500 (früher BGR 500), Kapitel 2.33, Nummer 3.7 und 3.8. Sie finden diese und weitere DGUV Regeln unter www.arbeitssicherheit.de, Suchstichworte "DGUV Regel" und "100-500".
Aktuelles
EuGH -Urteil zu Titandioxid - Einspruch durch Frankreich
Europäischer Gerichtshof erklärt die Einstufung von Titandioxid als "vermutlich krebserzeugend" sowie zusätzliche Kennzeichnungen mit EUH211 und EUH212 am 23.11.2022 als rechtswidrig (Urteil ist nicht rechtskräftig).
REACH-Beschränkung Diisocyanate: Etiketten-Hinweis und Schulungspflicht!
Die Beschränkung von Diisocyanaten gemäß der REACH-Verordnung führt verpflichtend qualifizierte Schulungen für Arbeitnehmer ein, die mit diesem Stoff umgehen.
GDA Gefahrstoff-Check online
Mit dem GDA Gefahrstoff-Check können die Gefährdungen für die Beschäftigten durch krebserzeugende
Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorausschauend und effektiv erkannt und
Schutzmaßnahmen getroffen werden. Er unterstützt insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen beim Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung.