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Glossar

Separatlagerung von Gefahrstoffen nach TRGS 510

Separatlagerung ist eine Getrenntlagerung in unterschiedlichen Lagerabschnitten mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 min.

Gefahrstoffe/Lagergüter dürfen nicht zusammengelagert werden, wenn hierdurch eine Gefährdungserhöhung entsteht.
Die Zusammenlagerungstabelle der TRGS 510 (Ausgabe 2020, Abschnitt 13) stellt dar, für welche Lagerklassenkombinationen eine Separatlagerung vorgeschrieben ist.

Zusätzlich dürfen Gefahrstoffe/Lagergüter nicht zusammengelagert werden, wenn sie unterschiedliche Gefahreneigenschaften aufweisen und verschiedene Sicherheitsmaßnahmen erfordern.
Die Zusammenlagerung ist nicht gestattet, wenn die Gefahrstoffe/Lagergüter
1. unterschiedliche Löschmittel benötigen,
2. unterschiedliche Temperaturbedingungen erfordern,
3. miteinander unter Bildung entzündbarer oder giftiger Gase reagieren oder
4. miteinander unter Entstehung eines Brandes reagieren.

Aktuelles

GDA Gefahrstoff-Check online

Mit dem GDA Gefahrstoff-Check können die Gefährdungen für die Beschäftigten durch krebserzeugende Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorausschauend und effektiv erkannt und Schutzmaßnahmen getroffen werden. Er unterstützt insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen beim Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung.

Lagerung von Gefahrstoffen - DGUV I 213-084 und DGUV I 213-085 an TRGS 510 angepasst

Nach der Veröffentlichung der TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) sind die Merkblätter M062 Lagerung von Gefahrstoffen (DGUV I 213-084) und M063 Lagerung von Gefahrstoffen – Häufig gestellte Fragen (DGUV Information 213-085) aktualisiert.