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Glossar

Separatlagerung von Gefahrstoffen nach TRGS 510

Separatlagerung ist eine Getrenntlagerung in unterschiedlichen Lagerabschnitten mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 min.

Gefahrstoffe/Lagergüter dürfen nicht zusammengelagert werden, wenn hierdurch eine Gefährdungserhöhung entsteht.
Die Zusammenlagerungstabelle der TRGS 510 (Ausgabe 2020, Abschnitt 13) stellt dar, für welche Lagerklassenkombinationen eine Separatlagerung vorgeschrieben ist.

Zusätzlich dürfen Gefahrstoffe/Lagergüter nicht zusammengelagert werden, wenn sie unterschiedliche Gefahreneigenschaften aufweisen und verschiedene Sicherheitsmaßnahmen erfordern.
Die Zusammenlagerung ist nicht gestattet, wenn die Gefahrstoffe/Lagergüter
1. unterschiedliche Löschmittel benötigen,
2. unterschiedliche Temperaturbedingungen erfordern,
3. miteinander unter Bildung entzündbarer oder giftiger Gase reagieren oder
4. miteinander unter Entstehung eines Brandes reagieren.

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Die Beschränkung von Diisocyanaten gemäß der REACH-Verordnung führt verpflichtend qualifizierte Schulungen für Arbeitnehmer ein, die mit diesem Stoff umgehen.

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Mit dem GDA Gefahrstoff-Check können die Gefährdungen für die Beschäftigten durch krebserzeugende Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorausschauend und effektiv erkannt und Schutzmaßnahmen getroffen werden. Er unterstützt insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen beim Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung.