Glossar
Arbeitsplatzgrenzwert der EU
Die EU hat in ihrer Richtlinie 2004/37/EG (Krebsrichtlinie), die durch die Richtlinie (EU) 2017/2398 geändert wurde, verbindliche Grenzwerte für bestimmte krebserzeugende Gefahrstoffe festgelegt. Diese Grenzwerte dürfen nicht überschritten werden. Im Gegensatz zu den AGW, die in der TRGS 900 veröffentlicht sind, bedeutet die Einhaltung dieser Grenzwerte nicht, dass unterhalb des Grenzwertes von dem Stoff keine Gefahr für die menschliche Gesundheit mehr ausgeht. Es gilt also weiterhin das Minimierungsgebot - der Arbeitgeber hat auch bei Einhaltung des EU-Arbeitsplatzgrenzwertes dafür zu sorgen, dass die Exposition der Beschäftigten soweit wie möglich verringert wird.
Aktuelles
EuGH -Urteil zu Titandioxid - Einspruch durch Frankreich
Europäischer Gerichtshof erklärt die Einstufung von Titandioxid als "vermutlich krebserzeugend" sowie zusätzliche Kennzeichnungen mit EUH211 und EUH212 am 23.11.2022 als rechtswidrig (Urteil ist nicht rechtskräftig).
REACH-Beschränkung Diisocyanate: Etiketten-Hinweis und Schulungspflicht!
Die Beschränkung von Diisocyanaten gemäß der REACH-Verordnung führt verpflichtend qualifizierte Schulungen für Arbeitnehmer ein, die mit diesem Stoff umgehen.
GDA Gefahrstoff-Check online
Mit dem GDA Gefahrstoff-Check können die Gefährdungen für die Beschäftigten durch krebserzeugende
Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorausschauend und effektiv erkannt und
Schutzmaßnahmen getroffen werden. Er unterstützt insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen beim Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung.