GisChem

Glossar

Arbeitsplatzgrenzwert der EU

Die EU hat in ihrer Richtlinie 2004/37/EG (Krebsrichtlinie), die durch die Richtlinie (EU) 2017/2398 geändert wurde, verbindliche Grenzwerte für bestimmte krebserzeugende Gefahrstoffe festgelegt. Diese Grenzwerte dürfen nicht überschritten werden. Im Gegensatz zu den AGW, die in der TRGS 900 veröffentlicht sind, bedeutet die Einhaltung dieser Grenzwerte nicht, dass unterhalb des Grenzwertes von dem Stoff keine Gefahr für die menschliche Gesundheit mehr ausgeht. Es gilt also weiterhin das Minimierungsgebot - der Arbeitgeber hat auch bei Einhaltung des EU-Arbeitsplatzgrenzwertes dafür zu sorgen, dass die Exposition der Beschäftigten soweit wie möglich verringert wird.

Aktuelles

GDA Gefahrstoff-Check online

Mit dem GDA Gefahrstoff-Check können die Gefährdungen für die Beschäftigten durch krebserzeugende Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorausschauend und effektiv erkannt und Schutzmaßnahmen getroffen werden. Er unterstützt insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen beim Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung.

Lagerung von Gefahrstoffen - DGUV I 213-084 und DGUV I 213-085 an TRGS 510 angepasst

Nach der Veröffentlichung der TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) sind die Merkblätter M062 Lagerung von Gefahrstoffen (DGUV I 213-084) und M063 Lagerung von Gefahrstoffen – Häufig gestellte Fragen (DGUV Information 213-085) aktualisiert.