Glossar
Umrechnungsregel gemäß LöRüRL
Ob eine Löschwasser-Rückhalteanlage erforderlich ist und wie diese auszuführen und zu bemessen ist, regelt die "Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRL)".
Werden wassergefährdende Stoffe unterschiedlicher Wassergefährdungsklasse zusammengelagert, so gilt für die Feststellung, ob die bauliche Anlage dem Geltungsbereich unterliegt,
- 1 t WGK 3-Stoff entsprechen 10 t WGK 2-Stoff und
- 1 t WGK 2-Stoff entsprechen 10 t WGK 1-Stoff.
Die auf eine Wassergefährdungsklasse umgerechneten Mengen sind zu addieren.
Die Muster LöRüRL wurde Ende 2019 aufgehoben.
Aktuelles
EuGH -Urteil zu Titandioxid - Einspruch durch Frankreich
Europäischer Gerichtshof erklärt die Einstufung von Titandioxid als "vermutlich krebserzeugend" sowie zusätzliche Kennzeichnungen mit EUH211 und EUH212 am 23.11.2022 als rechtswidrig (Urteil ist nicht rechtskräftig).
REACH-Beschränkung Diisocyanate: Etiketten-Hinweis und Schulungspflicht!
Die Beschränkung von Diisocyanaten gemäß der REACH-Verordnung führt verpflichtend qualifizierte Schulungen für Arbeitnehmer ein, die mit diesem Stoff umgehen.
GDA Gefahrstoff-Check online
Mit dem GDA Gefahrstoff-Check können die Gefährdungen für die Beschäftigten durch krebserzeugende
Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorausschauend und effektiv erkannt und
Schutzmaßnahmen getroffen werden. Er unterstützt insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen beim Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung.