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Glossar

Sammelkategorien für Altöle nach Altölverordnung

Unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt.
Für die Abgabe an Endverbraucher müssen Gebinde mit dem Hinweis  Dieses Öl gehört nach Gebrauch in eine Altölannahmestelle!  gekennzeichnet sein.
Altöl-Abfälle aus Gewerbe und Industrie werden in Deutschland getrennt gesammelt. Altöle unterschiedlicher Sammelkategorie dürfen beim Abfallerzeuger nicht untereinander gemischt werden. Jede Beimischung von Fremdstoffen wie Lösemitteln, Brems- und Kühlflüssigkeiten ist verboten.

Ziel ist, Altöl vorrangig aufzubereiten, danach erst sollen andere Entsorgungsverfahren wie energetische Verwertung als Sekundärbrennstoff oder Beseitigung angewendet werden.

Öle werden zusätzlich in Sortengruppen eingeteilt (z. B. Motorenöle, Getriebeöle, Hydrauliköl oder Metallbearbeitungsöle). Während Motoren-Getriebe- und Hydrauliköle uneingeschränkt aufbereitet werden können, dürfen Altöle, deren Aufbereitung  wegen des hohen Gehaltes an Zusätzen oder Schadstoffen nicht sinnvoll ist, als Ersatz für normalen Brennstoff in Feuerungsanlagen energetisch verwertet werden.

Insbesondere die Altöle der Sammelkategorie 1 sind sehr gut zur Aufbereitung geeignet.
Die Altölverordnung nennt folgende Abfallschlüssel für die Sammelkategorie 1:
130110 nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis
130205 nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis
130206 synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
130208 andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
130307 nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis

Das Formular Erklärung über die Entsorgung von Altölen ist zusätzlich zur abfallrechtlichen Nachweisführung auszufüllen.

Aktuelles

EuGH -Urteil zu Titandioxid - Einspruch durch Frankreich

Europäischer Gerichtshof erklärt die Einstufung von Titandioxid als "vermutlich krebserzeugend" sowie zusätzliche Kennzeichnungen mit EUH211 und EUH212 am 23.11.2022 als rechtswidrig (Urteil ist nicht rechtskräftig).

REACH-Beschränkung Diisocyanate: Etiketten-Hinweis und Schulungspflicht!

Die Beschränkung von Diisocyanaten gemäß der REACH-Verordnung führt verpflichtend qualifizierte Schulungen für Arbeitnehmer ein, die mit diesem Stoff umgehen.

GDA Gefahrstoff-Check online

Mit dem GDA Gefahrstoff-Check können die Gefährdungen für die Beschäftigten durch krebserzeugende Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorausschauend und effektiv erkannt und Schutzmaßnahmen getroffen werden. Er unterstützt insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen beim Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung.