GisChem

Glossar

TA Luft (2021)

Die TA Luft ist die Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und ist Grundlage für Entscheidungen der Umweltverwaltungen zu Genehmigungen nach BImSchG.
In der TA Luft ist der Stand der Technik für die nach 4. BImSchV genehmigungsbedürftigen Anlagen konkretisiert. Der Stand der Technik wird zusätzlich auf EU-Ebene für bestimmte Branchen und Anlagentypen in einem dynamischen Prozess regelmäßig fortgeschrieben und in BVT-Merkblättern und BVT-Schlussfolgerungen bekanntgegeben.

Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes zu Arbeits- und Umweltschutz dienen die in GisChem bereitgestellten Informationen einer ersten Plausibilitätsprüfung der Sicherheitsdatenblätter und der Darstellung des Standes der Technik bei Emissionsminderungen.

Zu zusätzlichen Daten aus BVT Dokumenten oder zu anlagenspezifischen Sonderregelungen werden in GisChem keine Informationen zur Verfügung gestellt.

Weiterführende Auskünfte erteilt die Immissionsschutzbehörde des jeweiligen Bundeslandes.
Die TA Luft ist abrufbar unter verwaltungsvorschriften-im-internet.de

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_18082021_IGI25025005.htm

Siehe auch Glossarbegriff BImSchV.

Aktuelles

GDA Gefahrstoff-Check online

Mit dem GDA Gefahrstoff-Check können die Gefährdungen für die Beschäftigten durch krebserzeugende Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorausschauend und effektiv erkannt und Schutzmaßnahmen getroffen werden. Er unterstützt insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen beim Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung.

Lagerung von Gefahrstoffen - DGUV I 213-084 und DGUV I 213-085 an TRGS 510 angepasst

Nach der Veröffentlichung der TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) sind die Merkblätter M062 Lagerung von Gefahrstoffen (DGUV I 213-084) und M063 Lagerung von Gefahrstoffen – Häufig gestellte Fragen (DGUV Information 213-085) aktualisiert.