GisChem

Glossar

Feuerlöscheinrichtungen
 
Feuerlöscheinrichtungen sind tragbare oder fahrbare Feuerlöscher, ortsfeste Anlagen - insbesondere Sprinkleranlagen, Sprühwasserlöschanlagen, Pulverlöschanlagen, Schaumlöschanlagen, Kohlendioxidlöschanlagen, Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen (Wandhydranten, Einspeiseeinrichtung und Entnahmestelle für Steigleitungen) - oder Löschfahrzeuge. Als Feuerlöscheinrichtungen gelten auch gefüllte Löschsand- oder Löschwasserbehälter mit geeignetem Gerät zur Brandbekämpfung, Löschdecken und Löschbrausen.
 
Feuerlöscher sind je nach Brandgefahr und Größe der Arbeitsstätte in ausreichender Anzahl bereitzustellen. Zur Berechnung der erforderlichen Anzahl von Feuerlöschern ist nach der europäischen Norm DIN EN 3 "Tragbare Feuerlöscher" nicht mehr die Löschmittelmenge, sondern das Löschvermögen ausschlaggebend. Die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" erläutert das Verfahren zur Bestimmung der jeweil erforderlichen Anzahl von Feuerlöschern.

Die ASR erhalten Sie unter http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/ASR-A2-2.html

Aktuelles

EuGH -Urteil zu Titandioxid - Einspruch durch Frankreich

Europäischer Gerichtshof erklärt die Einstufung von Titandioxid als "vermutlich krebserzeugend" sowie zusätzliche Kennzeichnungen mit EUH211 und EUH212 am 23.11.2022 als rechtswidrig (Urteil ist nicht rechtskräftig).

REACH-Beschränkung Diisocyanate: Etiketten-Hinweis und Schulungspflicht!

Die Beschränkung von Diisocyanaten gemäß der REACH-Verordnung führt verpflichtend qualifizierte Schulungen für Arbeitnehmer ein, die mit diesem Stoff umgehen.

GDA Gefahrstoff-Check online

Mit dem GDA Gefahrstoff-Check können die Gefährdungen für die Beschäftigten durch krebserzeugende Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorausschauend und effektiv erkannt und Schutzmaßnahmen getroffen werden. Er unterstützt insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen beim Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung.