Glossar
Explosionsschutzvoraussetzungen bei brennbaren Flüssigkeiten
1. Die untere Explosionsgrenze wird sicher unterschritten, da der Flammpunkt der brennbaren Flüssigkeit dauerhaft und ausreichend über der Lagertemperatur liegt (5 °C bei reinen Flüssigkeiten, 15 °C bei Gemischen),
oder
2. der Flammpunkt liegt nicht ausreichend über der Lagertemperatur, aber:
- Behälter ist dicht verschlossen.
- Regelmäßige Kontrolle auf Dichtheit; Lager wird regelmäßig begangen.
- Öffnen der Behälter im Lager ausgeschlossen.
- Lagerhöhe ist kleiner als die nach den gefahrgutrechtlichen Vorschriften vorgegebenen Fallhöhen.
- Beschädigung durch Transporteinrichtungen weitgehend ausgeschlossen. Einsatz besonderer Transporteinrichtungen z. B. Verwendung von Fassgreifern statt Gabelstaplerzinken.
Aktuelles
EuGH -Urteil zu Titandioxid - Einspruch durch Frankreich
Europäischer Gerichtshof erklärt die Einstufung von Titandioxid als "vermutlich krebserzeugend" sowie zusätzliche Kennzeichnungen mit EUH211 und EUH212 am 23.11.2022 als rechtswidrig (Urteil ist nicht rechtskräftig).
REACH-Beschränkung Diisocyanate: Etiketten-Hinweis und Schulungspflicht!
Die Beschränkung von Diisocyanaten gemäß der REACH-Verordnung führt verpflichtend qualifizierte Schulungen für Arbeitnehmer ein, die mit diesem Stoff umgehen.
GDA Gefahrstoff-Check online
Mit dem GDA Gefahrstoff-Check können die Gefährdungen für die Beschäftigten durch krebserzeugende
Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorausschauend und effektiv erkannt und
Schutzmaßnahmen getroffen werden. Er unterstützt insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen beim Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung.