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Glossar

Hautschutzplan
 
Informationen über Gefährdungsmöglichkeiten der Haut gibt die "Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz" - Auswahl, Bereitstellung und Benutzung (DGUV Information 212-017 - früher BGI/GUV-I 8620). Sie gibt Hinweise für die Auswahl, Beschaffung und Bereitstellung von geeigneten Hautmitteln, beschreibt das Zusammenwirken von Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemitteln mit dem Ziel der Gesunderhaltung der Haut und gibt Hilfen für das Erstellen eines betriebsbezogenen Hautschutz- und Hygieneplans.
Bei der Auswahl der Hautmittel sollte sich der Unternehmer von dem Betriebsarzt, der Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Gesetzlichen Unfallversicherung oder dem Hersteller der Hautmittel beraten lassen.
Die Spender mit den Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemitteln sollten so angeordnet werden, dass die Beschäftigten vor Beginn der Arbeit, nach Pausen und nach der Reinigung der Hände jederzeit Zugriff haben.
Der Hautschutzplan soll den Beschäftigten durch Aushang an zentralen Stellen, an Waschplätzen, direkt am Arbeitsplatz oder im Aufenthaltsraum bekannt gegeben werden und zur Benutzung der Hautmittel auffordern.

Einen Muster-Hand- und Hautschutzplan finden Sie unter:

Aktuelles

EuGH -Urteil zu Titandioxid - Einspruch durch Frankreich

Europäischer Gerichtshof erklärt die Einstufung von Titandioxid als "vermutlich krebserzeugend" sowie zusätzliche Kennzeichnungen mit EUH211 und EUH212 am 23.11.2022 als rechtswidrig (Urteil ist nicht rechtskräftig).

REACH-Beschränkung Diisocyanate: Etiketten-Hinweis und Schulungspflicht!

Die Beschränkung von Diisocyanaten gemäß der REACH-Verordnung führt verpflichtend qualifizierte Schulungen für Arbeitnehmer ein, die mit diesem Stoff umgehen.

GDA Gefahrstoff-Check online

Mit dem GDA Gefahrstoff-Check können die Gefährdungen für die Beschäftigten durch krebserzeugende Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorausschauend und effektiv erkannt und Schutzmaßnahmen getroffen werden. Er unterstützt insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen beim Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung.