Glossar
HBV
Anlagen zum Herstellen, Behandeln, Verwenden von wassergefährdenden Stoffen.
Herstellen ist das Erzeugen und Gewinnen von wassergefährdenden Stoffen.
Behandeln ist das Einwirken auf wassergefährdende Stoffe, um deren Eigenschaften zu verändern.
Verwenden ist das Anwenden, Gebrauchen und Verbrauchen von wassergefährdenden Stoffen unter Ausnutzung ihrer Eigenschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im Bereich öffentlicher Einrichtungen.
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen so beschaffen sein und so errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden, dass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern nicht zu besorgen ist.
Diese Begriffe werden im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) verwendet.
Aktuelles
EuGH -Urteil zu Titandioxid - Einspruch durch Frankreich
Europäischer Gerichtshof erklärt die Einstufung von Titandioxid als "vermutlich krebserzeugend" sowie zusätzliche Kennzeichnungen mit EUH211 und EUH212 am 23.11.2022 als rechtswidrig (Urteil ist nicht rechtskräftig).
REACH-Beschränkung Diisocyanate: Etiketten-Hinweis und Schulungspflicht!
Die Beschränkung von Diisocyanaten gemäß der REACH-Verordnung führt verpflichtend qualifizierte Schulungen für Arbeitnehmer ein, die mit diesem Stoff umgehen.
GDA Gefahrstoff-Check online
Mit dem GDA Gefahrstoff-Check können die Gefährdungen für die Beschäftigten durch krebserzeugende
Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorausschauend und effektiv erkannt und
Schutzmaßnahmen getroffen werden. Er unterstützt insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen beim Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung.