Glossar
Fachbetriebspflicht
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen dürfen gemäß §62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) nur entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik beschaffen sein sowie errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden.
Bestimmte Anlagen einschließlich der zu ihnen gehörenden Anlagenteile dürfen nur von Fachbetrieben errichtet, von innen gereinigt, instand gesetzt und stillgelegt werden.
Die Fachbetriebseigenschaft ist bei Auftragserteilung unaufgefordert gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachzuweisen, gegenüber der zuständigen Behörde auf Verlangen.
Die Anforderungen an Sachverständige und Sachverständigenorganisationen sowie an Fachbetriebe und Güte- und Überwachungsgemeinschaften regelt die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).
Aktuelles
EuGH -Urteil zu Titandioxid - Einspruch durch Frankreich
Europäischer Gerichtshof erklärt die Einstufung von Titandioxid als "vermutlich krebserzeugend" sowie zusätzliche Kennzeichnungen mit EUH211 und EUH212 am 23.11.2022 als rechtswidrig (Urteil ist nicht rechtskräftig).
REACH-Beschränkung Diisocyanate: Etiketten-Hinweis und Schulungspflicht!
Die Beschränkung von Diisocyanaten gemäß der REACH-Verordnung führt verpflichtend qualifizierte Schulungen für Arbeitnehmer ein, die mit diesem Stoff umgehen.
GDA Gefahrstoff-Check online
Mit dem GDA Gefahrstoff-Check können die Gefährdungen für die Beschäftigten durch krebserzeugende
Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorausschauend und effektiv erkannt und
Schutzmaßnahmen getroffen werden. Er unterstützt insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen beim Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung.