GisChem

Glossar

Löschwasser-Rückhalteanlagen sind nicht erforderlich:
 
Unter folgenden Bedingungen sind Löschwasserrückhalteanlagen trotz Lagerung wassergefährdender Stoffe nicht erforderlich:
 
· Es handelt sich ausschliesslich um Druckgase, Stoffe, die bei Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln, ammoniumnitrathaltige Düngemittel, organische Peroxide, explosionsgefährliche Stoffe, Natriumchlorid (Kochsalz) oder Calciumsulfat (Gips) oder
· als Löschmittel kommen keine wasserhaltigen Löschmittel in Frage (also weder Wasser noch Schaum) oder
· es werden in dem betreffenden Lagerabschnitt ausschließlich unverpackte unbrennbare Stoffe gelagert oder
· es werden unbrennbare Stoffe in Verpackungen und ggf. auf Lager-/Transporthilfsmitteln (z.B. Paletten!) gelagert, die nicht zur Brandausbreitung beitragen können, wenn Bauteile des Lagers aus nichtbrennbaren Materialien oder Materialien, die zwar einen Flammpunkt, aber keine Zündtemperatur haben, bestehen. Diese Verpackungen können z.B. sein: Kannen und Kanister aus Metall, Glasflaschen, Metallgitterboxen, Blechkontainer, rieselfähige nicht-brennbare Stoffe in Kunststoff- oder Papiersäcken, anorganische Säuren und Laugen in Kunststoffbehältnissen.

Aktuelles

EuGH -Urteil zu Titandioxid - Einspruch durch Frankreich

Europäischer Gerichtshof erklärt die Einstufung von Titandioxid als "vermutlich krebserzeugend" sowie zusätzliche Kennzeichnungen mit EUH211 und EUH212 am 23.11.2022 als rechtswidrig (Urteil ist nicht rechtskräftig).

REACH-Beschränkung Diisocyanate: Etiketten-Hinweis und Schulungspflicht!

Die Beschränkung von Diisocyanaten gemäß der REACH-Verordnung führt verpflichtend qualifizierte Schulungen für Arbeitnehmer ein, die mit diesem Stoff umgehen.

GDA Gefahrstoff-Check online

Mit dem GDA Gefahrstoff-Check können die Gefährdungen für die Beschäftigten durch krebserzeugende Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorausschauend und effektiv erkannt und Schutzmaßnahmen getroffen werden. Er unterstützt insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen beim Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung.