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Glossar

Gefahrstoffverzeichnis

Der Arbeitgeber hat ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Bezeichnung des Gefahrstoffs,
2. Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften,
3. Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen,
4. Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können,
5. Verweis auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter.
Für die Gefährdungsbeurteilung ist es vorteilhaft, wenn das Verzeichnis weitere Angaben enthält, wie z.B. Grenzwert, WGK oder Lagerklasse.

Während der Umstellung auf GHS wird empfohlen, in der Übergangszeit (bis 01.06.2015) im Gefahrstoffverzeichnis die Einstufung sowohl nach dem alten als auch nach neuem Recht aufzuführen.

Das Verzeichnis ist auf aktuellem Stand zu halten. Die Angaben können schriftlich festgehalten oder auf elektronischen Datenträgern gespeichert werden. Es muss allen betroffenen Beschäftigten und dem Betriebs-/Personalrat zugänglich sein.

Die Verpflichtung des Arbeitgebers, ein Gefahrstoffverzeichnis zu führen, gilt nicht für Gefahrstoffe, die im Hinblick auf ihre gefährlichen Eigenschaften, geringer verwendeter Stoffmengen, Expositionshöhe und -dauer und den Arbeitsbedingungen nur zu einer geringen Gefährdung der Beschäftigten führen.

Ein Gefahrstoffverzeichnis können Sie auch mit GisChem anlegen und im persönlichen Bereich von GisChem-Interaktiv speichern und aktualisieren.

Aktuelles

GDA Gefahrstoff-Check online

Mit dem GDA Gefahrstoff-Check können die Gefährdungen für die Beschäftigten durch krebserzeugende Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorausschauend und effektiv erkannt und Schutzmaßnahmen getroffen werden. Er unterstützt insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen beim Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung.

Lagerung von Gefahrstoffen - DGUV I 213-084 und DGUV I 213-085 an TRGS 510 angepasst

Nach der Veröffentlichung der TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) sind die Merkblätter M062 Lagerung von Gefahrstoffen (DGUV I 213-084) und M063 Lagerung von Gefahrstoffen – Häufig gestellte Fragen (DGUV Information 213-085) aktualisiert.