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Glossar

Zubereitungsrichtlinie- aufgehoben
  
Die Richtlinie 1999/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen regelte die Einstufung und Kennzeichnung von Zubereitungen. Sie wurde aufgehoben am 1. Juni 2015 durch die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung).
 
Zubereitungen sind Gemenge, Gemische und Lösungen, die aus zwei oder mehreren Stoffen bestehen - also z.B. auch eine wässrige Lösung eines Gefahrstoffes.
Die Zubereitungsrichtlinie gibt allgemeine Kennzeichnungsgrenzen sowie allgemeine Vorschriften zur Ermittlung der Einstufung und Kennzeichnung solcher Stoffgemische an. Sie finden die deutsche Ausgabe dieser Richtlinie zurzeit noch auf den Internetseiten der BAuA.

Aktuell gültige Regelungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen finden sich in der CLP-Verordnung. 
 

Aktuelles

EuGH -Urteil zu Titandioxid - Einspruch durch Frankreich

Europäischer Gerichtshof erklärt die Einstufung von Titandioxid als "vermutlich krebserzeugend" sowie zusätzliche Kennzeichnungen mit EUH211 und EUH212 am 23.11.2022 als rechtswidrig (Urteil ist nicht rechtskräftig).

REACH-Beschränkung Diisocyanate: Etiketten-Hinweis und Schulungspflicht!

Die Beschränkung von Diisocyanaten gemäß der REACH-Verordnung führt verpflichtend qualifizierte Schulungen für Arbeitnehmer ein, die mit diesem Stoff umgehen.

GDA Gefahrstoff-Check online

Mit dem GDA Gefahrstoff-Check können die Gefährdungen für die Beschäftigten durch krebserzeugende Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorausschauend und effektiv erkannt und Schutzmaßnahmen getroffen werden. Er unterstützt insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen beim Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung.