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Glossar

Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV
 
Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) regelt die Bezeichnung von Abfällen und deren Einstufung nach ihrer Gefährlichkeit.

Jeder Abfallart sind ein sechsstelliger Abfallschlüssel und eine Abfallbezeichnung zuzuordnen. Die Abfallart wird nach Branche, Herkunft oder Prozessart zugeordnet und kann bei Bedarf mit der örtlich zuständigen Behörde (z.B. Stadtverwaltung oder Landratsamt) abgestimmt werden.

Die Abfallarten im Abfallverzeichnis, deren Abfallschlüssel mit einem Sternchen (*) versehen sind, sind gefährliche Abfälle.

Forderungen aus dem Europäischen Abfallrecht werden in nationales Recht umgesetzt, die Einstufung als gefährlich erfolgt anhand der gefahrenrelevanten Eigenschaften aus der Abfallrahmenrichtlinie.

Aktuelles

EuGH -Urteil zu Titandioxid - Einspruch durch Frankreich

Europäischer Gerichtshof erklärt die Einstufung von Titandioxid als "vermutlich krebserzeugend" sowie zusätzliche Kennzeichnungen mit EUH211 und EUH212 am 23.11.2022 als rechtswidrig (Urteil ist nicht rechtskräftig).

REACH-Beschränkung Diisocyanate: Etiketten-Hinweis und Schulungspflicht!

Die Beschränkung von Diisocyanaten gemäß der REACH-Verordnung führt verpflichtend qualifizierte Schulungen für Arbeitnehmer ein, die mit diesem Stoff umgehen.

GDA Gefahrstoff-Check online

Mit dem GDA Gefahrstoff-Check können die Gefährdungen für die Beschäftigten durch krebserzeugende Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorausschauend und effektiv erkannt und Schutzmaßnahmen getroffen werden. Er unterstützt insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen beim Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung.