GisChem

Schwefel

Ganzes Dokument: Betriebsanweisungsentwurf


Schwefel


Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS02 GHS07

Achtung

Ver­schlucken kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Verursacht Hautreizungen (H315). Kann Atem­wege, Augen und Haut reizen.
Entzündbarer Feststoff (H228). Gefahr durch An­sammlung explosions­fähiger Atmo­sphäre in Boden­nähe bei Er­wärmung! Bil­dung explo­sions­fähiger Staub-Luft-Ge­mische möglich. Entzün­dung von Staub-Luft-Ge­mischen durch alle betrieb­süblichen Zünd­quellen möglich. Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Bei unkon­trollierter Reak­tion besteht Explo­sions­gefahr. Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Alkali­metallen, Erdalkali­metallen, Metall­oxiden, Nicht­metall­oxide, Nitro­ver­bindungen, Nitri­ten, Nitra­ten, Nitriden, Sul­fiden, Hydriden, Ether und Phosphor. Bildet mit Ben­zin, Eisen und Blei­chromat brennbare Gase/Dämpfe. Vorsicht! Selbstentzündungsgefahr! Bildet mit Carbiden, Kohlen­stoff/Aktiv­kohle sowie beim Erhitzen mit Me­tallen brennbare Gase/Dämpfe. Bil­det mit Wasser­stoff in der Wärme gesund­heits­ge­fähr­dende Ga­se und Dämpfe (Schwefel­wasser­stoff).
WGK: nicht wassergefährdend




Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

P003 Keine offene Flamme; Feue Leer/Abstand M004 Augenschutz benutzen M009 Handschutz benutzen M017 Atemschutz benutzen

Bei Stäuben Absaugung einschalten und in ihrem Wirkungsbereich arbeiten. Ge­binde nicht offen ste­hen las­sen! Beim Ab- und Um­füllen bzw. beim Mischen Staub­ent­wicklung ver­mei­den. Reak­tions­fähige Stoffe fern hal­ten bzw. nur kon­trolliert zu­geben. Sack­entleer­geräte ver­wen­den und ent­leerte Säcke in Sack­verdichtungs­an­lage ge­ben. Arbeitsgeräte einsetzen, die Hautkontakt verhindern oder verringern.
Staub­ablage­rung und -aufwir­belung ver­meiden! Staub­ablage­rungen sofort entfernen! Die folgenden Maßnahmen treffen nur zu, wenn Staubexplosionsgefahr entstehen kann. Erwärmung ver­mei­den, sonst Brand- und Explosions­gefahr. Von Zünd­quellen fern halten (z.B. nicht Rau­chen, keine offenen Flam­men, Erden)! Feucht rei­nigen oder sau­gen (nur mit ex-geschützten Industrie­staub­saugern). Nur elektrostatisch ableitfähige Behälter verwenden. Verbin­dungen zur Erde auch bei Schlauch­leitun­gen und Arma­turen nicht unter­brechen. Feuer­arbei­ten, Heiß­arbeiten, Schweißen nur mit schrift­licher Erlaubnis. Behälter für Putz­tücher am Arbeits­platz täglich vor Arbeits­schluss leeren.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Stäuben vermeiden! Be­rührung mit Au­gen, Haut und Klei­dung ver­mei­den! Vor je­der Pau­se und nach Ar­beits­en­de Hände und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­ni­gen. Nach der Arbeit Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den! Produkt­reste sofort von der Haut entfer­nen, Haut schonend reinigen und sorgfältig abtrocknen. Keinen Arm- oder Handschmuck tragen. Straßen­klei­dung ge­trennt von Ar­beits­klei­dung auf­be­wahren! Arbeits­klei­dung nicht aus­schütteln oder ab­blasen! Verschmutzte Arbeitskleidung sofort wechseln. Separate Putzlappen und Reinigungstücher für Haut und Maschinen oder Geräte verwenden.
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)

Augenschutz: Ge­stell­brille mit Seiten­schutz!
Handschutz: Handschuhe aus: . . . (Bitte wählen Sie aus dem GisChem-Datenblatt oder dem SDB Abschnitt 8 unter Berücksichtigung der Tätigkeit einen geeigneten Schutzhandschuh aus und geben diesen hier an.) Beim Tragen von Schutz­hand­schuhen sind Baum­woll­unter­zieh­hand­schuhe empfehlenswert! In Gummi-Mischereien: Handschuhe aus Nitril- oder Butylkautschuk. Kein Dauerkontakt - anhaftende Pulverreste sofort entfernen. Tragezeiten von Schutzhandschuhen beachten! Bei längerfristigem Tragen von Schutzhandschuhen: spezielle Hautschutzmittel vor der Arbeit verwenden.
Atemschutz: Partikelfilter P_ (weiß).

Körperschutz: Staub­dichte Schutz­klei­dung! Anti­sta­tische Schutz­klei­dung, z.B. Klei­dung aus Baum­wol­le und ableitfähige Arbeitsschutz-Schuhe! Arbeits­kleidung in EX-Berei­chen der Zonen 0, 1, 20 oder 21 nicht wechseln, nicht aus- und nicht an­ziehen. Ableitfähige Schutzschuhe tragen.



Verhalten im Gefahrenfall

Gefahrenbereich räumen und absperren, Vorgesetzten informieren.
Bei der Besei­tigung von ausge­lau­fenem/ver­schüttetem Produkt immer Schutz­brille, Hand­schuhe sowie bei größeren Mengen Atem­schutz tragen. Unter Staub­ver­mei­dung auf­neh­men und ent­sor­gen!
Pro­dukt ist brenn­bar. Ent­stehungs­brand: Trag­baren Feuer­löscher einsetzen. Nicht zu ver­wen­den: Wasser im Voll­strahl! Bei An­wen­dung von Kohlen­dioxid als Lösch­mittel für Fest­stoffe be­steht Rück­zündungs­gefahr. Bei Brand ent­ste­hen ge­fähr­liche Dämpfe (z.B. Schwefel­oxide)! Bei Brand in der Um­ge­bung Be­häl­ter mit Sprüh­was­ser küh­len! Ent­weichende Dämpfe mit Sprüh­wasser nieder­schlagen, an­schließend mög­lichst schnelle Reini­gung.
Alarm-, Flucht- und Rettungspläne beachten.
Zuständiger Arzt: ...... (bitte eintragen)
Unfalltelefon: ...... (bitte eintragen)



Erste Hilfe

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten, Vorgesetzen informieren, in der Regel umgehend Arzt hinzuziehen.
Nach Augenkontakt: Sofort unter Schutz des un­ver­letzten Auges ausgiebig (mind. 10 Minu­ten) bei geöff­ne­ten Lidern mit Was­ser spülen.
Nach Hautkontakt: Ver­un­reinigte Klei­dung, auch Unterwäsche und Schuhe, so­fort aus­ziehen; persönliche Schutzausrüstung tragen. Haut mit viel Was­ser spülen.
Nach Einatmen: Verletzten aus dem Ge­fahren­bereich bringen.
Nach Verschlucken: Sofortiges kräftiges Ausspülen des Mun­des. Was­ser in klei­nen Schlu­cken trin­ken lassen.
Ersthelfer: ......... (Bitte eintragen oder auf Ersthelferliste verweisen und/oder hier löschen)



Sachgerechte Entsorgung

Nicht in Aus­guss oder Müll­ton­ne schüt­ten! Stoff/Produkt-Abfälle zur Entsorgung sammeln in: (bitte Abfallbehälter/Sammelstelle/ggf. Ansprechpartner angeben)