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Hartholzstaub und Mischungen mit anderen Holzstäuben

Ganzes Dokument: Betriebsanweisungsentwurf


Hartholzstaub und Mischungen mit anderen Holzstäuben


Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS07 GHS08

Gefahr

Ein­atmen oder Haut­kon­takt kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Kann bei Einatmen Krebs verursachen (H350i). Kann die Atemwege reizen (H335). Kann den Ma­gen-Darm-Trakt reizen. Personen mit bestimmten Holzarten-Allergie sollten keinen Kontakt mit diesem Stoff haben.
Bil­dung explo­sions­fähiger Staub-Luft-Ge­mische möglich. Ent­zün­dung von Staub-Luft-Ge­mischen durch Schweiß­funken, Trenn­schleifer oder Funken an elektrischen Geräten wie Motoren oder Schaltern möglich. Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung.
WGK: nicht wassergefährdend




Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

D-P006 Zutritt für Unbefugte v P003 Keine offene Flamme; Feue P022 Essen und Trinken verbote P002 Rauchen verboten M004 Augenschutz benutzen M017 Atemschutz benutzen M022 Hautschutzmittel benutzen D-W021 Warnung vor explosionsf

Absaugung verwenden, auch bei handgeführten Maschinen und an Handschleifarbeitsplätzen. Stauberfassungs­elemente sind zu benutzen und möglichst nahe an der Staub­entstehungs­stelle anzubringen. Die Schieber in den Anschluss­leitungen der nicht benutzten Maschinen müssen geschlossen sein. Holzstaubabsaugung gemäß Checkliste prüfen : (bitte betriebsspezifisch ergänzen) Staub­beutel, Späne­säcke, Sammel­behälter oder Container nicht offen stehen lassen und nicht offen transportieren. Staubsammelsäcke vor Entnahme sofort schließen. Sammelsäcke nicht überfüllen. Räumliche Trennung sowie Kennzeichnung der Arbeitsplätze - Aufenthalt nur soweit notwendig.
Nur explosionsgeschützte Geräte verwenden. Arbeiten mit Zündgefahr ( z.B. Feuerarbeiten, Heißarbeiten, Schweißen, insbesondere bei Wartung und Repa­ratur) nur mit schrift­licher Erlaubnis aus­führen.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Nach der Arbeit bzw. vor längeren Pausen Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den! Straßen­klei­dung ge­trennt von Ar­beits­klei­dung auf­be­wahren! Arbeits­plätze und Maschinen regelmäßig von Staub­ablagerungen und Spänen durch Absaugen reinigen. Industrie­sauger (mindestens Staubklasse M) verwenden. Nicht trocken kehren. Abblasen ist verboten. Bei staub­emittierenden Arbeiten, z.B. Wartungs­tätigkeiten wie Filter- oder Staub­sammel­sack­wechsel, ist Atem­schutz zu tragen.

Augenschutz: Ge­stell­brille mit Seiten­schutz!
Atemschutz: Partikelfilter P_ (weiß).




Verhalten im Gefahrenfall

Gefahrenbereich räumen und absperren, Vorgesetzten informieren.
Pro­dukt ist brenn­bar. Ent­stehungs­brand: Trag­baren Feuer­löscher einsetzen. Nicht zu ver­wen­den: Wasser im Voll­strahl!
Alarm-, Flucht- und Rettungspläne beachten.
Zuständiger Arzt: ...... (bitte eintragen)
Unfalltelefon: ...... (bitte eintragen)



Erste Hilfe

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten, Vorgesetzen informieren, in der Regel umgehend Arzt hinzuziehen.
Ersthelfer: ......... (Bitte eintragen oder auf Ersthelferliste verweisen und/oder hier löschen)



Sachgerechte Entsorgung

Entsorgung nur in geschlossenen Behältern oder verschlossenen Sammelsäcken. Bei Staubaustritt Atemschutz tragen. Holzstaub und Späne sammeln: (bitte Abfallbehälter/Sammelstelle/ggf. Ansprechpartner angeben) Filterbeutel, -säcke oder -behälter nicht wiederverwenden, da bei ihrer Entleerung große Staubmengen freigesetzt werden. Das gilt auch für von der Herstellfirma als wiederverwendbar gekennzeichnete Filterbeutel und -säcke. Schutzkleidung in Abfallbehälter entsorgen.