GisChem

Trockeneis-Lösemittel-Kältemischungen

Ganzes Dokument: Datenblatt


Trockeneis-Lösemittel-Kältemischungen


Einstufung GHS

GHS-Einstufung

Da die Kältemischungen nur zum unmittelbaren Gebrauch hergestellt werden und nicht gelagert werden können, entfällt die chemikalienrechtliche Einstufung und Kennzeichnung.
Diese hätte sich ohnehin an der Einstufung und Kennzeichnung des verwendeten Lösemittels zu orientieren. Die jeweils für die Lösemittel geltenden Gefahrensymbole und die H- und P-Sätze sind den einzelnen GisChem-Datenblättern zu entnehmen.



Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Trockeneis-Kältemischungen sind Mischungen aus Trockeneis und Aceton, Ethanol oder Isopropanol. Das früher auch eingesetzte Methanol sollte aufgrund der Giftigkeit durch Ethanol ersetzt werden.
Je nachdem, in welchem Verhältnis Trockeneis und das Lösemittel gemischt werden, lassen sich Temperaturen um den Siedepunkt des Trockeneises einstellen.
Mit Ethanol erreicht man z.B. Temperaturen bis zu -72 °C und mit Aceton -78 °C.
Kältemischungen werden überwiegend im Labor zur Kühlung eingesetzt. Wegen der besseren Energieübertragung und der hohen Wärmekapazität werden sie gegenüber der Anwendung von festem Trockeneis bevorzugt.
Für reines Trockeneis sowie für die unterschiedlichen Lösemittel sind in GisChem auf­grund des unter­schied­lichen Ge­fah­ren­potenzials geson­derte Daten­blätter enthalten.
Die Flammpunkte sowie die Gefahren beim Herstellen und dem Umgang mit den aufgetauten Lösemitteln sind den einzelnen Stoffdatenblättern der Lösemittel zu entnehmen.
Die folgenden Informationen beziehen sich aus­schließlich auf die Verwendung in Laboratorien.


Kohlendioxid
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 9100 mg/m³ bzw. 5000 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Ethanol
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 380 mg/m³ bzw. 200 ml/m³ (ppm)
Isopropanol
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 500 mg/m³ bzw. 200 ml/m³ (ppm)
Aceton
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 1200 mg/m³ bzw. 500 ml/m³ (ppm)


WGK: Die Wassergefährdungsklasse ist abhängig vom verwendeten Lösemittel, siehe entsprechende GisChem-Datenblätter.



Explosionsgefahren / Gefährliche Reaktionen

Die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre ist nicht möglich, so lange die Kältemischungen Temperaturen unter - 30 °C aufweisen.
Beim Anmischen sowie nach dem Auftauen sind jedoch die Flammpunkte der Lösemittel überschritten, so dass dabei die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre möglich ist.
Hierzu sind nähere Informationen den GisChem-Datenblättern des jeweils eingesetzten Lösemittels zu entnehmen.
Beim Erwärmen entstehen, so lange noch Trockeneis in der Mischung vorhanden ist, große Mengen Gas: Berstgefahr durch Druckaufbau in geschlossenen Behältern!
Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Alkalien, Ammoniak und Aminen.
Weitere gefährliche Reaktionen abhängig vom eingesetzten Lösemittel sind möglich. Hierzu sind Informationen den GisChem-Datenblättern des Lösemittels zu entnehmen.
Greift fol­gen­de Werk­stof­fe an: Bau­stahl, Kunst­stoffe und Gummi (Materialversprödung).



Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen

Beim offenen Umgang mit größeren Mengen Trockeneis-Kältemischungen möglichst im Abzug arbeiten, Frontschieber geschlossen halten.
Herstellen und Auftauen der Trockeneis-Kältemischungen nur im Abzug.
Gefäße nicht offen stehen lassen.
Bei Temperaturen oberhalb des Siedepunktes (Achtung, z.B. Raum­tem­pera­tur) kann sich in geschlossenen Behältern ein Überdruck aufbauen.
Beim Umgang mit Kältemischungen in Dewar-Gefäßen sind besondere Schutzmaßnahmen zu beachten.
Trockeneis (-pellets) nur langsam und portionsweise in wärmere Lösungen geben und den Behälter schwenken bzw. die Lösung rühren.
Kryobehälter so transportieren, dass sie nicht umfallen oder herab­fallen können. Ladungs­sicherung ist bei jedem Trans­port er­for­der­lich.
Auf Trockenheit achten, nur trockene Hilfs­mittel verwenden.
Tiefkühlung kann zu Materialschrumpfungen führen. Unterschied­liche Schrumpfungen verschie­dener Materi­alien können zu Leckagen oder zu Brüchen an z.B. verschraub­ten Flanschen oder ähn­lichen Verbin­dungen führen.



Gesundheitsgefährdung

Ein­atmen oder Haut­kon­takt kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen.
Direkter Kontakt mit der Kältemischung kann starke Erfrie­rung bzw. Kalt­ver­brennun­gen ver­ur­sachen (s. H281).
Da bei Kältemischungen kein Gaspolster gebildet werden kann, kann auch sehr kurzer Kontakt bereits zu Erfrierungen führen.
Wegen des durch Sublimation freigesetzten Kohlendioxides gilt:
Bei höheren Konzentrationen be­steht Er­stickungs­gefahr.
Vorübergehende Beschwerden wie Atembe­schwerden, Schwin­del, Benom­men­heit, Übelkeit, Kopf­schmerzen und Koordi­nations­störung kön­nen auf­tre­ten.
Gesundheitsgefahren aufgrund des Einatmens der Lösemitteldämpfe beim Herstellen oder nach dem Auftauen sind dem entsprechenden GisChem-Datenblatt zu entnehmen.



Brand- und Explosionsschutz

Beim Herstellen der Kältemischung sowie nach deren Auftauen besteht aufgrund des brennbaren Lösemittels Brand- und Explosionsgefahr.
Das Herstellen sowie das Auftauen sollte daher nur in einem Abzug erfolgen.
Weitere Angaben zum Brand- und Explosionsschutz hierzu sind den GisChem-Datenblättern des jeweiligen Lösemittels zu entnehmen.
Ist jedoch sichergestellt, dass die Kältemischung keine Temperaturen oberhalb von - 30 °C erreicht, so sind die Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen in erster Linie auf gefährlichere Stoffe in dem entsprechenden Arbeitsbereich abzustimmen.
Die Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen sind in erster Linie auf gefährlichere Stoffe und Brand­lasten in dem ent­sprechen­den Arbeits­bereich abzustimmen.



Hygienemaßnahmen

Einatmen von Dämpfen vermeiden!
Berührung mit Augen, Haut und Klei­dung ver­mei­den!
Vor Pausen und nach Arbeits­ende Hän­de und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­nigen.
Haut­pflege­mittel nach der Hautrei­ni­gung am Arbeits­ende ver­wen­den (rück­fetten­de Creme).
Straßen- und Arbeits­klei­dung ge­trennt auf­be­wah­ren!



Persönliche Schutzmaßnahmen

Augenschutz: Ge­stell­brille mit Seiten­schutz ist in Laboratorien ständig zu tragen.
Handschutz: Kälte­be­stän­dige, flüssig­keits­dichte, gut iso­lieren­de Hand­schuhe (Kryo­hand­schuhe) ver­wen­den.
Bei empfindlicher Haut kann Hautschutz empfehlenswert sein, z.B. gerb­stoff­haltige Haut­schutz­mittel.
Die Schutzwirkung der Handschuhe gegen­über dem Stoff/Ge­misch ist unter Berücksichtigung der Einsatz­bedingungen beim Chemikalien-/Hand­schuh­hersteller zu erfragen oder zu prüfen (s. Checkliste-Schutzhandschuhe).
Fußschutz: Bei der Handhabung großer mobiler Dewar- oder Kryogefäße Schutz­schuhe mit inte­grierter Stahl­kappe tragen.
Körperschutz: Saubere, trockene, nicht eng anlie­gende Klei­dung aus Natur­fasern, ohne um­geschla­gene Hosen­beine oder Ärmel. Schuhe, die schnell aus­ge­zogen werden können.
Beim Ab- und Umfüllen zusätzlich: Kälteschutzschürze.



Arbeitsmedizinische Vorsorge

Da für das Produkt zurzeit kein direkt passendes arbeitsmedizinisches Vorsorgeprogramm verfügbar ist, wird empfohlen, bei einer Untersuchung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge die folg­enden DGUV Empfehlungen in Anlehnung heranzuziehen:
Allgemeine arbeitsmedizinische Vorsorge
Falls aufgrund der Gefährdungsbeurteilung das Tra­gen von Atemschutz notwendig ist, ist arbeits­medizinische Vorsorge ggf. nach der DGUV Empfehlung Atem­schutz­geräte durchzuführen.



Beschäftigungsbeschränkungen

Jugendliche ab 15 Jahren dürfen hiermit nur beschäftigt werden:
wenn dieses zum Erreichen des Ausbildungszieles er­forderlich, der Arbeitsplatzgrenzwert unterschritten und die Auf­sicht durch einen Fachkundigen sowie betriebs­ärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung gewähr­leistet ist.



Schadensfall

Bei der Beseitigung von ausge­lau­fenem/ver­schüttetem Produkt immer persön­liche Schutz­ausrüstung tragen: Auf jeden Fall Schutz­brille, Hand­schuhe sowie bei größeren Mengen Atemschutz.
Geeigneter Atemschutz: umge­bungs­luftunab­hängiges Atem­schutz­gerät
Es ist zu erwarten, dass sich die Lösung sehr schnell erwärmt, dabei das vorhandene Trockeneis sublimiert und innerhalb kurzer Zeit das Lösemittel Temperaturen oberhalb des Flammpunktes erreicht. Damit besteht Brand- und Explosionsgefahr.
Nach Verschütten mit saug­fähigem, un­brenn­barem Material (z.B. Kiesel­gur, Bläh­glimmer, Sand) auf­nehmen und wie unter Ent­sorgung be­schrie­ben verfahren.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Produkt ist nach Auftauen brennbar, geeignete Löschmittel vorzugsweise: Kohlendioxid, alkoholbeständiger Schaum, Löschpulver. Möglich ist auch: Wassernebel. Nicht zu verwenden: Wasser im Vollstrahl!
Bei Brand ent­stehen ge­fähr­liche Gase/Dämpfe (z.B. Kohlen­monoxid).
Berst­gefahr durch Druck­anstieg in Be­hältern bei Erwärmung.
Brand­bekämpfung größerer Brände nur mit umgebungs­luft­unab­hängigem Atem­schutz­gerät!



Erste Hilfe

Nach Augenkontakt: Steriler Schutzverband.
Augenärztliche Behandlung.
Nach Hautkontakt: Erfrierungen und Wunden keimfrei be­decken.
Ärztliche Behandlung.
Nach Einatmen: Verletzten unter Selbstschutz aus dem Ge­fahren­bereich bringen.
Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen.
Bei Atemstillstand künstliche Beat­mung nach Mög­lichkeit mit Beatmungs­gerät, auf jeden Fall Stoff­kontakt bzw. Ein­atmen des Stoffes/Produktes ver­mei­den (Selbst­schutz).
Ärztliche Behandlung.
Hinweise für den Arzt: Symptomatische Behandlung (Dekonta­mina­tion, Vital­funk­tionen), kein spe­zifi­sches Anti­dot be­kannt.



Lagerung

Behälter an einem kühlen, gut ge­lüfteten Ort lagern. Nur mit lose aufliegen­dem Stopfen oder Deckel ver­schließen, so dass Druck­aus­gleich mit der Um­gebung möglich ist. Druckbehälter mit Überdruckventil aus­statten.
Behälter nicht dem direkten Sonnen­licht aus­setzen!
Behälter aufrecht stellen und gegen Umfallen sichern.
Vor Feuchtig­keit und Wasser schützen.
Behälter aus z.B. Glas, Kupfer, auste­nitischen Stählen sowie ggf. auch PTFE sind geeignet.