GisChem

Silber-Pulver

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Silber-Pulver: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS02 GHS09

Gefahr

Die folgen­den Informa­tionen beziehen sich aus­schließlich auf den Silberstaub.
Ein­atmen, Ver­schlucken oder Haut­kon­takt kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Hautverfärbung durch Ablagerung von Silberpartikel in Gewebe (Argyrose).
Entzündbarer Feststoff (H228). Bei Anreicherung von Feinstaub ist die Bil­dung explosionsfähiger Staub-Luft-Ge­mi­sche möglich. Ent­zün­dung von Staub-Luft-Ge­mischen durch Schweiß­funken, Trenn­schleifer oder Funken an elektrischen Geräten wie Motoren oder Schaltern möglich. Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Bei unkon­trollierter Reak­tion besteht Explo­sions­gefahr. Reagiert mit starken Säuren und starken Lau­gen unter hef­tiger Wärme­entwicklung. Bildet mit Salpeter­säure und konzentrierter Schwefel­säure brennbare Gase/Dämpfe. Bildet bei Kontakt mit Acetylen, Ammoniak und Hydrazin explosive Verbindungen Explosionsgefahr. Kann mit Ethylenoxid, Ammoniumverbindungen und Zink hef­tig rea­gieren. Bei unkon­trollierter Reak­tion besteht Explo­sions­gefahr.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung (H410).
WGK: 3 (stark wassergefährdend)