GisChem

Arsenpentoxid

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Arsenpentoxid: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS06 GHS09 GHS08

Gefahr

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Auf­nahme durch die Haut kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Lebensgefahr bei Verschlucken (H300). Giftig bei Einatmen (H331). Kann Krebs er­zeu­gen (H350)! Führt - meist nach oraler Aufnahme geringerer Mengen - zu heftigen Magen-Darm-Beschwerden mit nachfolgend Blutdruckabfall, Herzryhtmusstörungen, Muskelkrämpfen, Funktionsstörungen der Nieren und weiterer Organe. Bei Überleben besteht meist längere Zeit Kreislauflabilität und Durchfall. Reizt Atem­wege, Augen, Haut und Schleimhäute. Dauer­hafte Schä­den mög­lich. Dauer­hafte Schä­den mög­lich. Blei­ben­de Ge­sund­heits­schä­den mög­lich (Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes sowie Lungentumore sind).
Kann bei Kontakt mit Redukt­ions­mit­teln unter heftiger Wärmeentwicklung giftigen Arsenwasserstoff (Arsin) bilden. Bei unkon­trollierter Reak­tion besteht Explo­sions­gefahr. Bil­det mit Chlor­wasser­stoffgas bzw. Salzsäure ge­fähr­liche Ga­se und Dämpfe - Oxidation zu Chlor.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung (H410).
WGK: 3 (stark wassergefährdend)