GisChem

N,N-Dimethylacetamid

Auszug aus:
Datenblatt

N,N-Dimethylacetamid: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

N,N-Dimethylacetamid wird auch als Essigsäuredimethylamid, Acetyldimethylamin, N-Acetdimethylamin, DMAC oder DMA bezeichnet.
N,N-Dimethylacetamid ist eine farblose bis gelbe, schwach fischartig riechende, stark feuchtigkeitsanziehende, ölige Flüssigkeit, die mischbar mit Wasser sowie den meisten organischen Lösungsmitteln ist.
Es wird als hochsiedendes Lösemittel für Polymere, als Lösemittel in der Spektroskopie, als Abbeizmittel, sowie als Extraktionsmittel, Katalysator und Kristallisationshilfsmittel - z.B. in biotechnologischen Laboratorien - eingesetzt.
Achtung! Die Geruchsschwelle von N,N-Dimethylacetamid liegt ober­halb des Grenzwertes, d.h. wird der Geruch wahr­ge­nommen, ist der Grenzwert schon überschritten.
Der Stoff gehört zu den besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC - Substances of Very High Concern) und wird in der Kandidatenliste der ECHA (European Chemicals Agency) aufgeführt.
Eine Aufnahme des Stoffes in Anhang XIV der REACH-Verordnung mit entsprechender Zulassungspflicht wird geprüft.
Hersteller und Importeure haben besondere Informationspflichten gegenüber nachgeschalteten Verwendern.
Schmelzpunkt: -20 °C
Siedepunkt: 163 °C bis 166 °C
Flammpunkt: 66 °C
Zündtemperatur: 400 °C
Untere Explosionsgrenze: 1,8 Vol.-% bzw. 64 g/m³
Obere Explosionsgrenze: 11,5 Vol.-% bzw. 415 g/m³
N,N-Dimethylacetamid
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 18 mg/m³ bzw. 5 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Geruchsschwelle: 161 mg/m³
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
Gefahr der Hautresorption (H)
Biologischer Grenzwert: Unter­suchungs­parameter: N-Methylacetamid plus N-Hydroxymethyl-N-methylacetamid, Grenz­wert: 30 mg/g Kreatinin, Unter­suchungs­material: Urin, Probe­nahme­zeit­punkt: bei Lang­zeit­exposition: am Schichtende nach mehreren voran­gegangenen Schichten oder Expositions­ende, bzw. Schicht­ende
Reproduktionstoxisch - fruchtschädigend - Kat. 1B (GefStoffV) - Stoffe, die als fruchtschädigend für den Menschen angesehen werden sollten.
Reproduktionstoxisch - fortpflanzungsgefährdend - Kat. 2 (TRGS 905) Stoffe, die wegen möglicher Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen zur Besorgnis Anlass geben.
TA Luft (2021) 5.2.7.1.3 Reproduktionstoxischer Stoff: Die im Abgas enthaltenen Emissionen dürfen als Mindestanforderung insgesamt den Massenstrom 2,5 g/h oder die Massenkonzentration 1 mg/m³ nicht überschreiten. (zur Umwelt-VwV von 2021)
Das Emissionsminimierungsgebot ist zu beachten.
Auch beim Vorhandensein mehrerer Stoffe derselben Klasse dürfen diese Werte nicht überschritten werden. Zur Emission von Stoffen mehrerer Klassen gleichzeitig: siehe TA Luft (2021).
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend), Kenn-Nr.: 1289
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.