Bildung von Dämpfen und Nebeln vermeiden, sonst Absaugung anschalten und in ihrem Wirkungsbereich arbeiten. Gebinde nicht offen stehen lassen! Beim Ab- und Umfüllen Verspritzen und Nachlauf vermeiden. Reaktionsfähige Stoffe fern halten. Werkstücke, Werkzeuge, Anlagenteile nach dem Reinigen in Reinigungseinrichtungen möglichst in separatem Trocknungsbereich abdunsten lassen. Vor Verwendung eines neuen Lösemittels Reinigungseinrichtung gründlich reinigen.
Von Zündquellen fern halten (z.B. nicht Rauchen, keine offenen Flammen, Erden)! Nur explosionsgeschützte Geräte verwenden. Nur elektrostatisch ableitfähige Behälter verwenden. Verbindungen zur Erde auch bei Schlauchleitungen und Armaturen nicht unterbrechen. Zur Abdeckung von Fußböden nur ableitfähige Folien verwenden, Lackreste auf dem Boden vermeiden. Erdungszangen an Geräten und Hilfsmitteln anbringen. Zur Probenahme Plastikkelle mit Holzstab verwenden. Strömungsgeschwindigkeit beim Einfüllen begrenzen. Nur in ableitfähigen Gebinden handhaben. Arbeiten mit Zündgefahr ( z.B. Feuerarbeiten, Heißarbeiten, Schweißen, insbesondere bei Wartung und Reparatur) nur mit schriftlicher Erlaubnis ausführen. Behälter für Putztücher am Arbeitsplatz täglich vor Arbeitsschluss leeren.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Dämpfen und Aerosolen vermeiden! Berührung mit Augen und Haut vermeiden! Vor jeder Pause und nach Arbeitsende Hände und andere verschmutzte Körperstellen gründlich reinigen. Nach der Arbeit bzw. vor längeren Pausen Hautpflegemittel verwenden! Straßenkleidung getrennt von Arbeitskleidung aufbewahren!
Behälter dicht geschlossen an einem kühlen, gut gelüfteten Ort lagern. Lagerbedingungen beachten! Unter Verschluss oder nur für fachkundige und zuverlässige Personen zugänglich aufbewahren. Vorsicht mit leeren Gebinden, Explosionsgefahr!
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)
Augenschutz: Bei Überwachungstätigkeit: Gestellbrille mit Seitenschutz! Bei Spritzgefahr oder Auftreten von Gasen, Dämpfen, Nebeln, Rauchen oder Stäuben: Korbbrille!
Handschutz: Handschuhe aus: ... (Bitte wählen Sie aus dem GisChem-Datenblatt oder dem SDB Abschnitt 8 unter Berücksichtigung der Tätigkeit einen geeigneten Schutzhandschuh aus und geben diesen hier an.)
Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!
Tragezeiten von Schutzhandschuhen beachten! Bei längerfristigem Tragen von Schutzhandschuhen: spezielle Hautschutzmittel vor der Arbeit verwenden.
Atemschutz: Gasfilter A_ (braun).
Körperschutz: Antistatische Schutzkleidung, z.B. Kleidung aus Baumwolle und ableitfähige Arbeitsschutz-Schuhe! Beim Verdünnen oder Abfüllen: Kunststoffschürze! Arbeitskleidung in EX-Bereichen der Zonen 0, 1, 20 oder 21 nicht wechseln, nicht aus- und nicht anziehen. Ableitfähige Schutzschuhe tragen.