Peroxyessigsäuren werden auch als PES oder Peressigsäuren bezeichnet und enthalten neben der Peressigsäure noch Essigsäure, Wasserstoffperoxid, Wasser und ggf. weitere Zusätze in wechselnden Konzentrationen.
Sie kommen stabilisiert als Gleichgewichtsperessigsäure in den Handel. Peressigsäuren sind farblose Flüssigkeiten mit unangenehm stechendem Geruch, die in Wasser unbegrenzt mischbar sind.
PES wird als starkes Oxidationsmittel, als Bleichmittel z.B. in der Papier- und Textilindustrie und vor allem als Desinfektionsmittel, das bakterizid, fungizid und viruzid ist, verwendet.
Handelsnamen sind z.B. Wofasteril E400.
Neben 40%igen PES sind Mischungen mit geringeren Peressigsäureanteilen im Handel. Zum Einsatz als Desinfektionsmittel werden die handelsüblichen Formulierungen vom Anwender auf Gebrauchsstärke verdünnt.
Diese Produkte sind in der 12. Desinfektionsmittelliste der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft aufgeführt.
Die Wirkung als Desinfektionsmittel ist damit unter Einhaltung der angegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten erwiesen. Zur Desinfektion sind daher solche Mittel bevorzugt einzusetzen (Ausnahme: Bekämpfung des BSE/TSE-Erregers).
Desinfektionsmittel fallen in den Regelungsbereich der Biozid-Verordnung. Seit September 2015 dürfen sie nur noch Wirkstoffe enthalten, die in einer Positivliste der ECHA aufgeführt sind.
Verwendet werden diese Desinfektionsmittel unter anderem im Veterinärbereich. Dieses Datenblatt bezieht sich auf die Verwendung in Verwertungsbetrieben für tierische Nebenprodukte.
Für Desinfektionsmittel in Biogasanlagen gibt es in GisChem ein eigenes Datenblatt. Für die Anwendung von Desinfektionsreinigern in vielen anderen Bereichen sind Informationen im Gefahrstoffinformationssystem GISBAU enthalten.
Dieses Datenblatt bezieht sich auf Peressigsäuren, die in die Gefahrgruppen OP Ib, II oder III eingruppiert sind. Diese enthalten in der Regel mehr als 17 % Peressigsäure.
Für Desinfektionsmittel auf Peressigsäurebasis der Gefahrgruppe OP IV gibt es wegen des deutlich geringeren Gefahrpotenzials in GisChem ein eigenes Datenblatt.
Die Produkte dieser Produktgruppe können in Abhängigkeit von der Konzentration der Inhaltsstoffe von der oben genannten Einstufung nach Gefahrstoffrecht abweichen:
z.B. gibt es Zubereitungen dieser Produktgruppe mit Peressigsäurekonzentrationen unter 25 %, die ohne das Gefahrensymbol N und die entsprechenden R-/S-Sätze R 50, S 61 gekennzeichnet sind.
Die produktspezifischen Kenndaten im Einzelnen sind den Sicherheitsdatenblättern der Hersteller zu entnehmen. Die folgenden Daten sind zur Orientierung aufgeführt.
Siedepunkt: ab ca. 60 °C Zersetzung
Flammpunkt: > 62 °C
Zündtemperatur: > 225 °C
Die Charakterisierung wurde Herstellerinformationen entnommen.
Peroxyessigsäure
Gefahr der Hautresorption (H)
Essigsäure
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 25 mg/m³ bzw. 10 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Kategorie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den 2-fachen AGW nicht überschreiten.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (AGW und ggf. BGW) nicht befürchtet zu werden.
Wasserstoffperoxid
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 0,71 mg/m³ bzw. 0,5 ml/m³ (ppm)
Grenzwertvorschlag der DFG-Senatskommission, der als Beurteilungsmaßstab herangezogen werden kann: 0,5 ml/m³ (ppm) bzw. 0,71 mg/m³.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (AGW und ggf. BGW) nicht befürchtet zu werden.
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend)
Bei der WGK handelt es sich um eine Selbsteinstufung.