GisChem

Desinfektionsmittel auf Phenol-Basis im Labor, Flammpunkt über 60 °C

Auszug aus:
Datenblatt

Desinfektionsmittel auf Phenol-Basis im Labor, Flammpunkt über 60 °C: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Desinfektionsmittel auf Phenol- oder Phenol-Derivat-Basis enthalten meist Chlorkresole wie z.B. 4-Chlor-m-kresol, Biphenyl-2-ol, Tenside und Alkohole. Es handelt sich meist um rote bis bräunliche Flüssigkeiten.
Diese Flüssigkeiten weisen einen phenolischen oder bei höherem Alkoholgehalt auch alkoholischen Geruch auf.
Bevorzugt sind Mittel einzusetzen, die in den offiziellen Listen des DGHM oder RKI aufgeführt sind. Die Wirkung als Desinfektionsmittel ist dann unter Ein­haltung der angegebenen Konzentrationen und Einwirk­zeiten erwiesen.
Ebenfalls in der RKI-Liste gelistet ist eine reine Lösung von Phenol in Wasser. Hierzu ist das GisChem-Datenblatt von Phenol zu beachten.
Desinfektionsmittel fallen in den Regelungsbereich der Biozid-Verordnung. Seit September 2015 dürfen sie nur noch Wirkstoffe enthalten, die in einer Positivliste der ECHA aufgeführt sind.
Verwendet werden diese Desinfektionsmittel unter anderem in medizinischen Bereichen und in Labora­torien. Dieses Datenblatt bezieht sich auf die Verwen­dung in biotechnologischen Laboratorien.
Für Desinfektionsmittel, die in Verwertungsbetrieben für tierische Nebenprodukte oder in Biogasanlagen ver­wendet werden, gibt es in GisChem eigene Daten­blätter.
Abweichend von der oben genannten Einstufung können diese Produkte auch zusätzlich mit R 38 (Reizt die Haut) gekennzeichnet sein.
Es gibt auch Produkte, die in Gewässern keine längerfristig schädliche Wirkungen haben und daher nicht mit R 53 gekennzeichnet sind.
Es können in einzelnen Produkten auch Stoffe mit Grenzwerten enthalten sein, z.B. 2-Propanol, Natriumhydroxid, Ethan-1,2-diol. Informationen hierzu sind den Sicherheitsdatenblättern der Hersteller zu entnehmen.
Die folgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf Produkte mit einem Flammpunkt > 60 °C.
Für Produkte mit anderem Flamm­punkt ist in GisChem auf­grund des unter­schied­lichen Gefahren­potenzials ein geson­der­tes Da­ten­blatt ent­halten.
Die produktspezifischen Kenndaten im Ein­zel­nen sind den Sicherheitsdatenblättern der Her­steller zu ent­neh­men.
Flammpunkt: > 60 °C,
Die Charakterisierung wurde Herstellerinformationen entnommen.
2-Phenylphenol
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 5 mg/m³ gemessen in der einatembaren Fraktion
Der Grenzwert bezieht sich auf die Summe aus Dampf und Aerosolen.
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 1; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den AGW nicht überschreiten.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend)
Bei der WGK handelt es sich um eine Selbsteinstufung.