Holzstaub entsteht bei jeder spanenden Bearbeitung (besonders beim Schleifen) von Holz, Holzwerkstoffen oder Holzverbundstoffen durch Maschinen oder Handarbeit.
Bei der Handhabung von Roh- oder Fertigteilen sowie beim Wechseln von Staubsammelsäcken der Absauganlage oder bei der Reinigung der Werkstatt kann ohne getroffene Schutzmaßnahmen abgelagerter Holzstaub in der Raumluft verteilt werden.
Da explosionsfähige Staub-Luft-Gemische entstehen können, sind insbesondere die Kapitel Explosionsgefahren und Brand- und Explosionsschutz dieses Datenblattes zu beachten.
Harthölzer sind z.B. Eiche und Buche, aber auch verschiedene andere Hölzer wie z. B. Mahagoni, Teak, Birke oder Ahorn.
Typische Weichholzarten sind Fichte oder Kiefer.
Hinweis: die neue Ausgabe der TRGS 553 wurde im Dezember 2022 veröffentlicht, dieses Datenblatt wird zurzeit überarbeitet. Eine Aktualisierung der DGUV I 209-044 ist in Planung.
Für Hartholzstäube und Mischungen mit anderen Holzstäuben ist in GisChem aufgrund des unterschiedlichen Gefahrenpotenzials ein gesondertes Datenblatt enthalten.
Die folgenden Daten sind zur Orientierung aufgeführt. Produktspezifische Kenndaten können je nach Holzart abweichen.
Untere Explosionsgrenze: ca. 30 bis 60 g/m³
Zündtemperatur: 300 bis 400 °C
Holzstaub
Für Mischstäube mit Hartholzanteil gilt der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für Hartholzstäube in Höhe von 2 mg/m³.
Für reine Weichholzstäube sind nach Kapitel 4.1 TRGS 553 ebenfalls Maßnahmen so auszulegen, dass der AGW für Hartholzstäube in Höhe von 2 mg/m³ eingehalten wird.
Kurzzeitwert: Überschreitungsfaktor 8; max. 4 Kurzzeitwertphasen mit Überschreitung pro Schicht, zwischen zwei Kurzzeitwertphasen mit Überschreitung ist ein Zeitraum von einer Stunde anzustreben.
Der Schichtmittelwert ist in jedem Fall einzuhalten.
Gefahr der Sensibilisierung der Haut und der Atemwege (Sh und Sa)
gilt für einige Holz- und Hartholzarten, Beispiele für sensibilisierende Holzarten sind in TRGS 907 aufgeführt.
WGK: nicht wassergefährdend, Kenn-Nr.: 765
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.