GisChem

Hartholzstaub und Mischungen mit anderen Holzstäuben

Auszug aus:
Datenblatt

Hartholzstaub und Mischungen mit anderen Holzstäuben: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Holzstaub entsteht bei jeder spanenden Bearbeitung (besonders beim Schleifen) von Holz, Holzwerkstoffen oder Holzverbundstoffen durch Maschinen oder Handarbeit.
Bei der Handhabung von Roh- oder Fertigteilen sowie beim Wechseln von Staubsammelsäcken der Absaug­anlage oder bei der Reinigung der Werkstatt kann ohne getroffene Schutzmaßnahmen abgelagerter Holzstaub in der Raumluft verteilt werden.
Da explosionsfähige Staub-Luft-­Gemische entstehen können, sind insbesondere die Kapitel Explosions­gefahren und Brand- und Explosions­schutz dieses Daten­blattes zu beachten.
Harthölzer sind z.B. Eiche und Buche, aber auch verschiedene andere Hölzer wie z. B. Mahagoni, Teak, Birke oder Ahorn.
Ein - nicht abschliessendes - Verzeichnis einiger Hartholzarten ist in der TRGS 906 "Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren" in Anlage 1 veröffentlicht.
Hinweis: die neue Ausgabe der TRGS 553 wurde im Dezember 2022 veröffentlicht, dieses Datenblatt wird zurzeit überarbeitet. Eine Aktualisierung der DGUV I 209-044 ist in Planung.
Für Holzstäube, ohne Hartholzstäube ist in GisChem auf­grund des unter­schied­lichen Gefahren­potenzials ein geson­der­tes Da­ten­blatt ent­halten.
Die folgenden Daten sind zur Orientierung aufgeführt. Produktspezifische Kenndaten können je nach Holzart abweichen.
Untere Explosionsgrenze: ca. 30 bis 60 g/m³
Zündtemperatur: 300 bis 400 °C
Hartholzstaub und Mischungen mit anderen Holzstäuben
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 2 mg/m³, gemes­sen in der ein­atem­baren Fraktion
Kurzzeitwert: Überschreitungsfaktor 8; max. 4 Kurzzeit­wert­phasen mit Überschreitung pro Schicht, zwischen zwei Kurzzeit­wertphasen mit Überschreitung ist ein Zeitraum von einer Stunde anzustreben.
Der Schichtmittelwert ist in jedem Fall einzuhalten.
Gefahr der Sensibilisierung der Haut und der Atemwege (Sh und Sa)
gilt für einige Holz- und Hartholzarten, Beispiele für sensibilisierende Holzarten sind in TRGS 907 aufgeführt.
Tätigkeiten oder Verfahren, bei denen Beschäftigte Hartholzstäuben ausgesetzt sind, gelten als krebserzeugend (TRGS 906, siehe auch TRGS 553).
WGK: nicht wassergefährdend, Kenn-Nr.: 765
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.