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Lösemittelhaltiger Decklack / Epoxidharz / Stammlack

Auszug aus:
Datenblatt

Lösemittelhaltiger Decklack / Epoxidharz / Stammlack: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Lösemittelhaltige Decklacke auf Epoxidharz-Basis bestehen aus einem Stammlack und einem Härter.
Dieses Datenblatt beschreibt das im Stammlack enthaltene Epoxidharz, das ein Reaktionsprodukt aus Epichlorhydrin und Bisphenol A/F darstellt.
Als Lösemittel werden Aromaten (z.B. Xylole oder Ethylbenzol), Alkohole (z.B. Ethanol) und Ketone (z.B. Butanon oder 4-Methylpentan-2-on) eingesetzt.
Epoxidharzlack wird vor allem in stark mechanisch belasteten Bereichen eingesetzt.
Hauptanwendungsbereiche der lösemittelhaltigen Epoxidharze sind deshalb stark beanspruchte Innenbauteile aus Holz, Metall oder Beton.
Die im folgenden beschriebenen Gefahren und Maßnahmen beziehen sich auf die Bedingungen, unter denen das Produkt laut Herstellerangaben verarbeitet werden soll.
Untere Explosionsgrenze: ca. 1 Vol.-%
Obere Explosionsgrenze: ca. 11 Vol.-%
Flammpunkt: > 23 °C
Siedepunkt: ca. 120 - 200 °C
Die Charakterisierung wurde Herstellerinformationen entnommen.
Xylol, Isomere
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 220 mg/m³ bzw. 50 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Gefahr der Hautresorption (H)
Biologischer Grenzwert: Unter­suchungs­parameter: Xylol, Grenz­wert: 1,5 mg/l, Unter­suchungs­material: Vollblut, Probe­nahme­zeit­punkt: Expositions­ende, bzw. Schicht­ende; Unter­suchungs­parameter: Methylhippur-(Tolur-)säure (alle Isomere), Grenz­wert: 2000 mg/l, Unter­suchungs­material: Urin, Probe­nahme­zeit­punkt: Expositions­ende, bzw. Schicht­ende
Ethylbenzol
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 88 mg/m³ bzw. 20 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
Gefahr der Hautresorption (H)
Biologischer Grenzwert: Unter­suchungs­parameter: Mandelsäure plus Phenylglyoxylsäure, Grenz­wert: 250 mg/g Kreatinin, Unter­suchungs­material: Urin, Probe­nahme­zeit­punkt: Expositions­ende, bzw. Schicht­ende
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend)
Bei der WGK handelt es sich um eine Selbsteinstufung.