GisChem

Lösemittelhaltige Grundierung / Polyurethan / System / Handanstrich

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Lösemittelhaltige Grundierung / Polyurethan / System / Handanstrich: Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

P003 Keine offene Flamme; Feue P022 Essen und Trinken verbote M004 Augenschutz benutzen M009 Handschutz benutzen

Bildung von Dämpfen und Nebeln vermeiden, sonst Absaugung anschalten und in ihrem Wirkungsbereich arbeiten. Dämpfe möglichst direkt absaugen. Wenn das nicht möglich ist, nur in gut gelüf­teten Räumen arbeiten. Ge­binde nicht offen ste­hen las­sen! Offene Behälter soweit wie möglich ab­decken. Nicht verwen­dete Vorrats­gefäße ver­schließen. Arbeits­be­reiche arbeits­täglich rei­nigen. Reak­tions­fähige Stoffe fern hal­ten. Räumliche Trennung sowie Kennzeichnung der Arbeitsplätze - Aufenthalt nur soweit notwendig. Beim Ab- und Um­füllen Ver­spritzen und Nach­lauf ver­meiden. Flüssig­keit an möglichst tief­gelege­ner Stelle in den Be­hälter einbrin­gen oder Flüssig­keits­strahl längs der Behälter­wand führen. Arbeitsgeräte einsetzen, die Hautkontakt verhindern oder verringern.
Nur explosionsgeschützte Geräte verwenden. Von Zünd­quellen fern halten (z.B. nicht Rau­chen, keine offenen Flam­men, Erden)! Zur Ab­deckung von Fuß­böden nur ableit­fähige Folien ver­wenden, Lack­reste auf dem Boden ver­meiden. Erdungs­zangen an Geräten und Hilfs­mitteln anbringen. Zur Probe­nahme Plastik­kelle mit Holz­stab verwenden. Strömungs­geschwin­dig­keit beim Ein­füllen begren­zen. Nur in ableit­fähigen Gebinden hand­haben. Arbeiten mit Zündgefahr ( z.B. Feuerarbeiten, Heißarbeiten, Schweißen, insbesondere bei Wartung und Repa­ratur) nur mit schrift­licher Erlaubnis aus­führen. Behälter für Putz­tücher am Arbeits­platz täglich vor Arbeits­schluss leeren.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Dämpfen vermeiden! Be­rührung mit Au­gen, Haut und Klei­dung ver­mei­den! Vor je­der Pau­se und nach Ar­beits­en­de Hände und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­ni­gen. Nach der Arbeit bzw. vor längeren Pausen Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den! Produkt­reste sofort von der Haut entfer­nen, Haut schonend reinigen und sorgfältig abtrocknen. Keinen Arm- oder Handschmuck tragen. Verschmutzte und durchtränkte Arbeitskleidung sofort wechseln. Separate Putzlappen und Reinigungstücher für Haut und Maschinen oder Geräte verwenden.
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)

Augenschutz: Ge­stell­brille mit Seiten­schutz! Bei Spritz­gefahr oder Auftreten von Gasen, Dämpfen, Nebeln, Rauchen oder Stäuben: Korb­brille!
Handschutz: Handschuhe aus: ... (Bitte wählen Sie aus dem GisChem-Datenblatt oder dem SDB Abschnitt 8 unter Berücksichtigung der Tätigkeit einen geeigneten Schutzhandschuh aus und geben diesen hier an.)
Beim Tragen von Schutzhand­schuhen sind Baum­woll­unter­zieh­hand­schuhe em­pfehlens­wert!

Tragezeiten von Schutzhandschuhen beachten! Bei längerfristigem Tragen von Schutzhandschuhen: spezielle Hautschutzmittel vor der Arbeit verwenden.
Atemschutz: Gasfilter A_ (braun).