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Kresol (o,m,p)

Auszug aus:
Datenblatt

Kresol (o,m,p): Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Kresol (o,m,p) wird auch als i-Kresol, Hydroxytoluol, Methoxybenzol, Methylphenol, Monooxytoluol, Cresylsäure, Oxytoluol, Trikresol, Rohkresol oder Phenolkarbolsäure bezeichnet und ist eine undefinierte Mischung der Isomere o-, m- und p-Kresol.
Kresol ist eine farblose bis braun-gelbliche, eventuell auch rosafarbene, süß phenolisch riechende, feuchtigkeitsanziehende Flüssigkeit.
Sie ist wenig in Wasser, aber gut in organischen Lösemitteln wie Alkoholen, Ether, Ölen sowie in Alkalien löslich und verfärbt sich unter Licht- und Lufteinfluss leicht braun.
Kresol wird zur Textilreinigung, Erzflotation, Herstellung von Kresolharzen, Cumarin und Salicylaldehyd, sowie als Lösemittel für synthetische Harze eingesetzt.
Auch in Hydraulikflüssigkeiten, Farben, in der Photographie und vor allem als Inhaltsstoff von Desinfektionsmitteln z.B. in biotechnologischen Laboratorien wird eine Isomerenmischung von Kresol verwendet.
Die produktspezifischen Kenndaten im Ein­zel­nen sind den Sicherheitsdatenblättern der Her­steller zu ent­neh­men. Die folgenden Daten sind zur Orientierung aufgeführt.
Schmelzpunkt: 11 °C bis 35 °C
Siedepunkt: 191 °C bis 203 °C
Flammpunkt: 81 °C bis 86 °C
Zündtemperatur: 555 °C
Untere Explosionsgrenze: 1 Vol.-%
Kresol (o,m,p)
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 4,5 mg/m³ bzw. 1 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 1; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den AGW nicht überschreiten.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
Gefahr der Hautresorption (H)
TA Luft (2021) 5.2.5 organische Stoffe, Klasse I (Anhang 3): Die im Abgas enthaltenen Emissionen dürfen auch bei Vorhandensein mehrerer Stoffe derselben Klasse insgesamt den Massenstrom 0,10 kg/h oder die Massenkonzentration 20 mg/m³ nicht überschreiten. (zur Umwelt-VwV von 2021)
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend), Kenn-Nr.: 7088
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.