Nickel ist grau bis silberfarben.
Nickel ist unlöslich in Wasser, organischen Lösungsmitteln sowie verdünnten Laugen, aber gut löslich in verdünnten oxidierend wirkenden Säuren (wie z.B. verdünnte Salpetersäure) und Ammoniaklösung.
Es sind ggf. Beschränkungen aus Anhang XVII der REACH-Verordnung zu beachten: Details s. Nr. 27 in Anhang XVII Reach-Verordnung.
Die im Folgenden aufgeführten Stoffdaten, Einstufungen sowie die beschriebenen Gefahren und Maßnahmen beziehen sich auf Nickel als Granulat, Barren, Draht oder in anderer kompakter Form.
Schmelzpunkt: 1453 °C
Siedepunkt: 2732 °C bis 2920 °C
Nickel
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 0,006 mg/m³ gemessen in der alveolengängigen Fraktion
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 0,030 mg/m³ gemessen in der einatembaren Fraktion
Eine Beurteilung anhand des AGW für Nickelmetall kann erfolgen, wenn ausschließlich die metallische Form vorliegt.
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 8; Kategorie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 8 x 15 min = 120 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (AGW und ggf. BGW) nicht befürchtet zu werden.
Gefahr der Sensibilisierung der Haut (Sh)
Krebserzeugend Kat. 2 (GefStoffV) - Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 7182
Die WGK gilt für Nickel, metallisch mit Korngrößen von mehr als 1mm. Für Korngrößen unter 1mm gilt die WGK 2 (Kennnummer 7616).
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.