GisChem

Roheisen- und Stahlerzeugung

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Roheisen- und Stahlerzeugung: Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

P002 Rauchen verboten P022 Essen und Trinken verbote M004 Augenschutz benutzen M009 Handschutz benutzen

Lokale Absaugungen in nicht geschlossenen Anlagen z. B. beim Einwiegen und Mischen kleinerer Chargen verwenden. Geeignete Lanzen bei der Verwendung von Sauerstoff zum Brennen oder Frischen verwenden. Beim Chargieren chrom-, nickel- oder cobalthaltiger und sonstiger Legierungszusätze ist der Einsatz in stückiger Form z.B. Briketts oder in verpackter Form zu bevorzugen. Ausschließlich Nassschleifen.. Durch kurze Einsatzzeiten in unmittelbarer Nähe von Strahlanlagen oder Flämmanla­gen kann die mögliche Exposition gegenüber krebserzeugenden Metallen reduziert werden. Durch kurze Einsatzzeiten in unmittelbarer Nähe von Warmwalzgerüsten oder beim Gießen kann die mögliche Exposition gegenüber krebserzeugenden Metallen reduziert werden. Zur Dauerüberwachung der CO-Konzentration tragbare Messgeräte verwenden. (bitte betriebsspezifisch ergänzen) Arbeits­be­reiche arbeits­täglich rei­nigen. Reak­tions­fähige Stoffe fern hal­ten.
Ein unkontrollierter Ausbruch von feuerflüssigen Massen (FFM) ist unbedingt zu verhindern.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Stäuben vermeiden! Be­rührung mit Au­gen, Haut und Klei­dung ver­mei­den! Vor der Pause Hände und ggf. Gesicht waschen, die Kleidung absaugen und Schuhe säubern. Nach der Arbeit bzw. vor längeren Pausen Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den! Straßen­klei­dung ge­trennt von Ar­beits­klei­dung auf­be­wahren! Verschmutzte Arbeitskleidung sofort wechseln. Separate Putzlappen und Reinigungstücher für Haut und Maschinen oder Geräte verwenden.

Augenschutz: Korb­brille!
Körperschutz: Aluminisierte Schutzkleidung beim Brennen mit Sauerstofflanzen tragen.