DMF wird auch als N,N-Dimethylformamid, N,N-Dimethylmethanamid, Dimethylformamid oder Ameisensäuredimethylamid bezeichnet.
Es ist eine farblose, fischig oder auch ammoniakähnlich riechende, feuchtigkeitsanziehende Flüssigkeit.
Sie ist mit Wasser und den meisten organischen Lösemitteln mit Ausnahme der aliphatischen Kohlenwasserstoffe, wie z.B. n-Pentan, mischbar.
DMF wird hauptsächlich in der chemischen Industrie als universelles Lösemittel eingesetzt, z.B. für Anstrichmittel, Pigmente, PVC, Polyacrylnitril, Polyamide, Polyurethane, Epoxidharze und Naturharze.
Dabei wird DMF z.B. zum Säubern und Reinigen von Spritzdüsen eingesetzt.
Der Stoff gehört zu den besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC - Substances of Very High Concern) und wird in der Kandidatenliste der ECHA (European Chemicals Agency) aufgeführt.
Eine Aufnahme des Stoffes in Anhang XIV der REACH-Verordnung mit entsprechender Zulassungspflicht wird geprüft.
Hersteller und Importeure haben besondere Informationspflichten gegenüber nachgeschalteten Verwendern.
Achtung! Die Geruchsschwelle von DMF liegt oberhalb des Grenzwertes, d.h. wird der Geruch wahrgenommen, ist der Grenzwert schon überschritten.
Schmelzpunkt: -61 °C
Siedepunkt: 153 °C
Flammpunkt: 58 °C
Zündtemperatur: 440 °C
Untere Explosionsgrenze: 2,2 Vol.-% bzw. 70 g/m³
Obere Explosionsgrenze: 16 Vol.-% bzw. 500 g/m³
DMF
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 15 mg/m³ bzw. 5 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Kategorie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Geruchsschwelle: 300 mg/m³
Bemerkung Z (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht ausgeschlossen werden.
Gefahr der Hautresorption (H)
Biologischer Grenzwert: Untersuchungsparameter: N-Methylformamid plus N-Hydroxymethyl-N-methylformamid, Grenzwert: 20 mg/l, Untersuchungsmaterial: Urin, Probenahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende; Untersuchungsparameter: N-Acetyl-S-(methylcarbamoyl)-L-cystein, Grenzwert: 25 mg/g Kreatinin, Untersuchungsmaterial: Urin, Probenahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende oder bei Langzeitexposition: am Schichtende nach mehreren vorangegangenen Schichten
Reproduktionstoxisch - fruchtschädigend - Kat. 1B (GefStoffV) - Stoffe, die als fruchtschädigend für den Menschen angesehen werden sollten.
TA Luft (2021) 5.2.7.1.3 Reproduktionstoxischer Stoff: Die im Abgas enthaltenen Emissionen dürfen als Mindestanforderung insgesamt den Massenstrom 2,5 g/h oder die Massenkonzentration 1 mg/m³ nicht überschreiten. (zur Umwelt-VwV von 2021)
Das Emissionsminimierungsgebot ist zu beachten.
Auch beim Vorhandensein mehrerer Stoffe derselben Klasse dürfen diese Werte nicht überschritten werden. Zur Emission von Stoffen mehrerer Klassen gleichzeitig: siehe TA Luft (2021).
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend), Kenn-Nr.: 83
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.