GisChem

Triethanolamin

Auszug aus:
Datenblatt

Triethanolamin: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Triethanolamin wird auch als TEA, Tris(2-hydroxyethyl)amin, Nitrilo- 2, 2?, 2?? -triethanol, Tricolamin oder 2,2',2''-Nitrilotriethanol bezeichnet.
Es ist eine farblose Flüssigkeit mit ammoniakähnlichem Geruch. Die Substanz ist stark hygroskopisch.
Unterhalb des Schmelzpunktes ist Triethanolamin auch farblos kristallin. An der Luft färben sich diese Kristalle rasch braun.
Triethanolamin wird häufig als 80 - 90 %ige Lösung oder im Gemisch mit Diethanolamin verwendet.
Die folgenden Informationen und Maßnahmen mit Ausnahme des MAK-Wertes (der für den Feststoff gilt) beziehen sich ausschließlich auf die flüssige Form des reinen Triethanolamins.
TEA ist mit Wasser in jedem Verhältnis mischbar, löst sich sehr gut in Ethanol, Glycerin, Glykol, Aceton und Chloroform, schwer in Ether und Schwerbenzin.
Die Substanz wird als Waschrohstoff, Zementhilfsmittel, in Kühlschmiermitteln, in der Gaswäsche, bei der Herstellung von Hilfsmitteln für die Textilindustrie sowie als Reinigungs- und Lederpflegemittel verwendet.
Daneben wird TEA als Dispergiermittel für Wachse, Schmiermittel und Schellack sowie als Emulgiermittel für Öle und Fette in Wasser eingesetzt. Die Substanz wird außerdem als Katalysator bei der Herstellung von Polyurethanen verwendet.
Bei der PUR-Herstellung sind diese Katalysatoren in der Regel schon der Polyolkomponente (0,1 bis 5 %, in Abhängigkeit von der Verarbeitungstechnik und -temperatur auch in anderen Konzentrationsbereichen) zugesetzt.
Sie können damit auch die Eigenschaften dieser Polyolformulierungen hinsichtlich möglicher Gesundheitsgefährdungen bestimmen.
Schmelzpunkt: 21 °C
Siedepunkt: 336 °C
Flammpunkt: 179 °C
Zündtemperatur: 325 °C
Untere Explosionsgrenze: 1,3 Vol.-%
Obere Explosionsgrenze: 8,5 Vol.-%
Die Stoff­daten (Explosionsgrenzen) wurden Hersteller­informationen entnommen.
Triethanolamin
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 1 mg/m³ gemessen in der einatembaren Fraktion
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 1; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den AGW nicht überschreiten.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 201
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.