Melamin wird auch als Cyanursäuretriamid, 2,4,6-Triamino-1,3,5-triazin oder 1,3,5-Triazin-2,4,6-triamin bezeichnet.
Es sind geruchlose, farblose Kristalle oder weißes kristallines Pulver. Melamin ist in kaltem Wasser geringfügig löslich, in heißem Wasser gut löslich und unlöslich in Ether.
Beim Erhitzen ab 280 °C geht der Stoff unter Zersetzung direkt vom festen in den gasförmigen Zustand über.
In Deutschland wird Melamin nahezu ausschließlich zu Harzen verarbeitet. Der überwiegende Teil dieser Harze sind Melamin-Formaldehyd-Kondensate. Anwendungsbereiche der Melaminharze sind:
Lacke, Farben, Beschichtungen für Spanplatten, Leime und Bindemittel, Kunststoffpressmassen, Textil-, Papier- und Lederveredelung, Füllstoff in der Gummiindustrie.
Reinmelamin wird auch als Flammschutzmittel für Polymere, insbesondere Polyurethanschäume eingesetzt.
Der Stoff gehört zu den besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC - Substances of Very High Concern) und wird in der Kandidatenliste der ECHA (European Chemicals Agency) aufgeführt.
Eine Aufnahme des Stoffes in Anhang XIV der REACH-Verordnung mit entsprechender Zulassungspflicht wird geprüft.
Hersteller und Importeure haben besondere Informationspflichten gegenüber nachgeschalteten Verwendern.
Mindestzündtemperatur der Staubwolke: > 850 °C
Mindestzündtemperatur der Staubschicht: > 450 °C
Untere Explosionsgrenze: 100 - 1000 g/m³
Melamin
Der Allgemeine Staubgrenzwert setzt sich aus den Grenzwerten für A- und E-Staub zusammen:
A-Staub (alveolengängige Fraktion): 1,25 mg/m³ (basierend auf einer mittleren Dichte von 2,5 g/m³)
E-Staub (einatembare Fraktion): 10 mg/m³ (dichteunabhängig)
Spitzenbegrenzung: 2 (II) Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min. Dabei sind auch längere Überschreitungsdauern zulässig, der ÜF darf nicht überschritten werden.
TA Luft (2021) 5.2.5 organische Stoffe, Klasse I (nicht namentlich genannt in Anhang 3): Die im Abgas enthaltenen Emissionen dürfen auch bei Vorhandensein mehrerer Stoffe derselben Klasse insgesamt den Massenstrom 0,10 kg/h oder die Massenkonzentration 20 mg/m³ nicht überschreiten. (zur Umwelt-VwV von 2021)
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend), Kenn-Nr.: 4328
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.