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Silber-Pulver

Auszug aus:
Datenblatt

Silber-Pulver: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Silber-Pulver ist ein silberfarbenes, geruchloses Pulver. Es ist in Wasser geringfügig löslich, dagegen leicht löslich in Salpetersäure und heißer konzentrierter Schwefelsäure (siehe auch Gefährliche Reaktionen).
Silber besitzt von allen Metallen die höchste Leitfähigkeit für Wärme und Elektrizität. Feinsilber dient z.B. zur Herstellung von Anoden für galvanische Bäder, von elektrischen Kontakten in der Elektroindustrie.
Es wird ebenfalls als in der Photographie (als lichtempfindliche Schicht auf Photoplatten, Filmen und Papieren); als Katalysator in chemischen Synthesen sowie als Füllstoff für Spezialklebstoffe eingesetzt.
Weiterhin wird es verwendet zum Versilbern und Plattieren; für Kondensatoren in der Hochfrequenztechnik; für Arzneimittel und in der Zahnheilkunde sowie in Form von Legierungen für Schmuckwaren und Bestecke.
Das Edelmetall Silber ist in kompakter Form beständig, aber als Pulver reaktionsfähig.
Die folgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf den Silberstaub.
Schmelzpunkt: 960,5 °C
Siedepunkt: 2212 °C
Silber-Pulver
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 0,1 mg/m³ gemessen in der einatembaren Fraktion
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 8; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 8 x 15 min = 120 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
TA Luft (2021) 5.2.1 Gesamtstaub (zur Umwelt-VwV von 2021):
Die im Abgas enthaltenen staubförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,20 kg/h oder die Massenkonzentration 20 mg/m³ nicht überschreiten.
Auch bei Einhaltung oder Unterschreitung eines Massenstroms von 0,20 kg/h darf im Abgas die Massenkonzentration 0,15 g/m³ nicht überschritten werden.
Bei Emissionsquellen, die den Massenstrom 0,40 kg/h überschreiten, darf im Abgas die Massenkonzentration 10 mg/m³ nicht überschritten werden.
WGK: 3 (stark wassergefährdend), Kenn-Nr.: 1031
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.
Die WGK gilt für Silber, kolloidal. Silber mit Korngrößen über 1mm ist im Gruppeneintrag mit der Kennnummer 1443 (nwg) genannt.