Phenol wird auch als Benzophenol, Phenylhydrat, Phenylsäure, Phenylalkohol, Karbolsäure oder Oxybenzol bezeichnet.
Es handelt sich um einen weißen bis rosafarbigen, charakteristisch stechend süßlich riechenden, feuchtigkeitsanziehenden, kristallinen Feststoff, der sich an der Luft rot färbt und zerfließt.
Phenol kommt auch als Lösung und Schmelze in den Handel, mit ca. 10 % Wasseranteil ist Phenol bereits bei Raumtemperatur flüssig und wird als "Flüssigphenol" vertrieben.
Die im Folgenden aufgeführten Stoffdaten, Einstufungen sowie die beschriebenen Gefahren und Maßnahmen beziehen sich auf Phenol als Feststoff.
Phenol ist unbegrenzt mischbar mit Ethanol, Diethylether, Ketonen, Säuren, aromatischen und halogenierten Kohlenwasserstoffen sowie Wasser bei Temperaturen über 65 °C. Unterhalb von 65 °C ist es nur mäßig löslich in Wasser.
Wässrige Lösungen reagieren schwach sauer.
Phenol ist schwerlöslich in aliphatischen Kohlenwasserstoffen.
Verwendung findet Phenol bei der Herstellung von z.B. Phenolharzen, Bisphenol-A, Caprolactam, Weichmachern und Antioxidantien.
Weiterhin wird es als Ausgangsprodukt für Insektizide, Herbizide, Kunst-, Gerb-, Farb- und Riechstoffe sowie für Adipin- und Pikrinsäure und in Kosmetika eingesetzt.
Als Desinfektionsmittel wurde Phenol weitestgehend von anderen Mitteln verdrängt, die Anwendung beschränkt sich auf einzelne Einsatzzwecke wie z.B. in biotechnologischen Laboratorien.
Die folgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf die Verwendung in Laboratorien.
Schmelzpunkt: 41 °C
Siedepunkt: 180 °C bis 182 °C
Flammpunkt: 82 °C
Zündtemperatur: 595 °C
Untere Explosionsgrenze: 1,3 Vol.-% bzw. 50 g/m³
Obere Explosionsgrenze: 9,5 Vol.-% bzw. 370 g/m³
Phenol
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 8 mg/m³ bzw. 2 ml/m³ (ppm)
Der Grenzwert bezieht sich auf die Summe aus Dampf und Aerosolen.
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Kategorie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Geruchsschwelle: 0,18 mg/m³ - 22,4 mg/m³
Gefahr der Hautresorption (H)
Biologischer Grenzwert: Untersuchungsparameter: Phenol (nach Hydrolyse), Grenzwert: 120 mg/g Kreatinin, Untersuchungsmaterial: Urin, Probenahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende
Keimzellmutagen Kat. 2 (GefStoffV) - Stoffe, die wegen möglicher erbgutverändernder Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben
Emissionsgrenzwerte aus der TA Luft sind im Datenblatt der Branche Chemie angegeben.
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend), Kenn-Nr.: 170
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.