GisChem

Eisen(III)-oxid

Auszug aus:
Datenblatt

Eisen(III)-oxid: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Eisen(III)-oxid wird auch als Dieisentrioxid oder Hämatit bezeichnet. Das geruchlose Pulver ist je nach Korngröße hellrot bis purpurviolett und in Wasser unlöslich.
Eisen(III)-oxid kann sich je nach Vorbehandlung in Salzsäure und Schwefelsäure lösen. Sehr schwach erhitztes Produkt ist schon bei Raumtemperatur löslich. Stark geglühtes Material ist auch in heißen konzentrierten Säuren nahezu unlöslich.
Natürliches Eisen(III)oxid ist ein wichtiges Ausgangsmaterial für die Eisengewinnung. Es wird außerdem in fein gemahlener Form als Pigment z.B. für Anstriche, Malfarben und für Keramiken eingesetzt.
Synthetisches Eisen(III)-oxid wird zum Einfärben von z.B. Epoxidharzklebern, Kunststoffen, Rostschutzfarben und Lebensmitteln verwendet.
Geglühtes Eisen(III)-oxid dient wegen seiner Härte zum Polieren von Glas, Metallen und Edelsteinen.
Die folgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf Eisen(III)oxid als Pulver.
Schmelzpunkt: 1565 °C
Eisen(III)-oxid
Der Allgemeine Staubgrenzwert setzt sich aus den Grenzwerten für A- und E-Staub zusammen:
A-Staub (alveolengängige Fraktion): 1,25 mg/m³ (basie­rend auf einer mittleren Dichte von 2,5 g/m³)
E-Staub (einatembare Fraktion): 10 mg/m³ (dichte­un­ab­hängig)
Spitzenbegrenzung: 2 (II) Das Produkt aus Über­schreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min. Dabei sind auch längere Überschreitungsdauern zulässig, der ÜF darf nicht überschritten werden.
TA Luft (2021) 5.2.1 Gesamtstaub (zur Umwelt-VwV von 2021):
Die im Abgas enthaltenen staubförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,20 kg/h oder die Massenkonzentration 20 mg/m³ nicht überschreiten.
Auch bei Einhaltung oder Unterschreitung eines Massenstroms von 0,20 kg/h darf im Abgas die Massenkonzentration 0,15 g/m³ nicht überschritten werden.
Bei Emissionsquellen, die den Massenstrom 0,40 kg/h überschreiten, darf im Abgas die Massenkonzentration 10 mg/m³ nicht überschritten werden.
WGK: nicht wassergefährdend, Kenn-Nr.: 800
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.