TDI-Isomerengemisch besteht aus den Isomeren 2,4- und 2,6-Toluylendiisocyanat (meist ca. 65 - 80 % 2,4-Isomer und 35 - 20 % 2,6-Isomer).TDI wird auch bezeichnet als 4-Methyl-m-phenylendiisocyanat bzw. 2-Methyl-m-phenylendiisocyanat.
TDI-Isomerengemisch ist eine klare, farblose bis leicht gelbliche Flüssigkeit mit starkem, stechendem Geruch.
Es ist leicht flüchtig und in organischen Lösemitteln, wie z.B. Aceton, Ethylacetat, N-Methylpyrrolidon und Halogenkohlenwasserstoffen löslich.
Die Substanz ist in Wasser nicht löslich, sie reagiert mit Wasser (siehe auch ''Explosionsgefahren/Gefährliche Reaktionen'').
Das Isomerengemisch wird zur Polyurethanproduktion eingesetzt. Handelsnamen sind z.B. Desmodur T 80, Desmodur T 65, Lupranat T 80.
Es wird vorwiegend zur kontinuierlichen und diskontinuierlichen Herstellung von PUR-Weichschaumstoffen (z.B. Blockschäume oder Formteile), für Elastomere und in seltenen Fällen auch für PUR-Hartschaumstoffe verwendet.
Isocyanate werden in nichtmodifizierter Form als monomere Diisocyanate, in modifizierter Form oder in verkappter bzw. blockierter Form eingesetzt.
Dabei ist der Monomerengehalt bei Isocyanaten zur Schaumstoffproduktion meist sehr hoch (bis zu 95 %), während zur Herstellung von Lacken oder Klebstoffen oft Prepolymere mit geringeren Restmonomerengehalten (<1 %) verwendet werden.
Gesundheitsgefährdungen gehen in besonderem Maße vom monomeren Toluylendiisocyanat aus. Gesundheitsgefahren durch Prepolymere werden gegenwärtig diskutiert.
Endprodukte (Polyurethane), die mit TDI hergestellt worden sind, können bei hohen Temperaturen Schadstoffe freisetzen.
Achtung! Die Geruchsschwelle von TDI liegt oberhalb des Grenzwertes, d.h. wird der Geruch wahrgenommen, ist der Grenzwert schon überschritten.
Die produktspezifischen Kenndaten im Einzelnen sind den Sicherheitsdatenblättern der Hersteller zu entnehmen. Die folgenden Daten sind zur Orientierung aufgeführt.
Schmelzpunkt: 12 °C bis 14 °C
Siedepunkt: 246 °C bis 251 °C
Flammpunkt: 127 °C bis 135 °C
Zündtemperatur: > 600 °C
Untere Explosionsgrenze: 0,9 Vol.-%
Obere Explosionsgrenze: 9,5 Vol.-%
TDI-Isomerengemisch
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 0,035 mg/m³ bzw. 0,005 ml/m³ (ppm)
Der AGW gilt i.d.R. nur für die Monomeren. Zur Beurteilung von Oligomeren und Polymeren siehe TRGS 430.
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 1; =4=; Kategorie für Kurzzeitwerte (I)
Der AGW ist als Mittelwert gemessen über 15 Minuten einzuhalten. Der Momentanwert darf zu keinem Zeitpunkt den 4-fachen AGW überschreiten.
Geruchsschwelle: 1,2 mg/m³ - 17 mg/m³
Krebserzeugend Kat. 2 (GefStoffV) - Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben
TA Luft (2021) 5.2.5 organische Stoffe, Klasse I (nicht namentlich genannt in Anhang 3): Die im Abgas enthaltenen Emissionen dürfen auch bei Vorhandensein mehrerer Stoffe derselben Klasse insgesamt den Massenstrom 0,10 kg/h oder die Massenkonzentration 20 mg/m³ nicht überschreiten. (zur Umwelt-VwV von 2021)
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend), Kenn-Nr.: 8320
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.