GisChem

Kohlenwasserstoff-Gemische: Flammpunkt bis unter 23°C (leicht entzündbar)

Auszug aus:
Datenblatt

Kohlenwasserstoff-Gemische: Flammpunkt bis unter 23°C (leicht entzündbar): Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Produkte dieser Gruppe bestehen aus n-, iso- und cycloaliphatischen (bzw. n-, iso- und cycloparaffinischen) Kohlenwasserstoffen.
Diese Gemische sind frei von chlorierten Kohlenwasserstoffen, haben einen Aromatengehalt von < 1 % (Benzol < 0,1 %), einen Gehalt von n-Hexan bis maximal 5 %.
Die Kohlenwasserstoffgemische werden auch als Siedegrenzbenzine, Spezialbenzine, Isoparaffine oder Isoaliphaten, naphthenische und paraffinische Kohlenwasserstoffe bezeichnet.
Die Produkte sind flüssig, farblos, leichtflüchtig und haben einen benzinartigen, paraffinischen Geruch. Sie sind unlöslich in Wasser und unbegrenzt untereinander mischbar.
Kohlenwasserstoffgemische dieser Gruppe werden u.a. als Lösemittel in Farben, Lacken und Klebstoffen benutzt. Weiterhin sind sie Bestandteile von Reinigungsmitteln und werden als Entfettungs- und Extraktionsmittel verwendet.
Handelsnamen sind z.B. Einzelprodukte der Pro­dukt­reihen ISOPAR, EXXSOL, SHELLSOL, Spezialbenzin (Fa. DHC).
Die Produkte dieser Produktgruppe können in Ab­hän­gigkeit von der Konzentration der Inhalts­stoffe von der oben genannten Einstufung ab­weichen.
Die unter Grenz­werte und Einstufungen aufge­führten Stoffe sind typische Be­stand­teile von Kohlen­wasser­stoff­gemischen bzw. für die Anwen­dung der RCP-Methode von Bedeutung, sie müssen aber nicht auch in jedem Produkt enthalten sein.
Die produktspezifischen Kenndaten im Ein­zel­nen sind den Sicherheitsdatenblättern der Her­steller zu ent­neh­men. Die folgenden Daten sind zur Orientierung aufgeführt.
Untere Explosionsgrenze: ca. 1 Vol.-%
Obere Explosionsgrenze: ca. 8 Vol.-%
Die Charakteri­sierung und die Kenn­daten (Explosionsgrenzen) wurden Hersteller­informationen entnommen.
Kohlenwasserstoffgemische, Verwendung als Lösemittel
Der Grenzwert für ein konkretes Kohlenwasser­stoff­gemisch wird mit der RCP-Methode bestimmt. Für die Berechnung gelten für folgende Fraktionen bzw. Stoffe diese Grenzwerte:
C6-C8 Aliphaten: 700 mg/m³
C9-C14 Aliphaten: 300 mg/m³
C9-C14 Aromaten: 50 mg/m³
n-Hexan im KW-Gemisch: 180 mg/m³
Decahydronaphthalin (Decalin) im KW-Gemisch: 29 mg/m³
Diese Werte und die entsprechenden Konzentrationen sind in die RCP-Formel einzusetzen, der Grenzwert zu berechnen und wie vorgegeben zu runden (s. Hyperlink RCP-Methode).
Für die Berechnung des Grenzwertes des Kohlenwasserstoffgemischs kann auch der RCP-Rechner der DGUV benutzt werden.
Weitere Kohlenwasserstoffe, die nicht unter die genannten Summen- bzw. Einzelbezeichnungen fallen, sind getrennt nach TRGS 402 zu bewerten. Deren Grenzwerte werden in GisChem daher zusätzlich angegeben, sofern für die Produktgruppe relevant.
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend)
Bei der WGK handelt es sich um eine Selbsteinstufung.