Produkte dieser Gruppe bestehen aus n-, iso- und cycloaliphatischen (bzw. n-, iso- und cycloparaffinischen) Kohlenwasserstoffen.
Diese Gemische sind frei von chlorierten Kohlenwasserstoffen, haben einen Aromatengehalt von < 1 % (Benzol < 0,1 %), einen Gehalt von n-Hexan bis maximal 5 %.
Die Kohlenwasserstoffgemische werden auch als Siedegrenzbenzine, Spezialbenzine, Isoparaffine oder Isoaliphaten, naphthenische und paraffinische Kohlenwasserstoffe bezeichnet.
Die Produkte sind flüssig, farblos, leichtflüchtig und haben einen benzinartigen, paraffinischen Geruch. Sie sind unlöslich in Wasser und unbegrenzt untereinander mischbar.
Kohlenwasserstoffgemische dieser Gruppe werden u.a. als Lösemittel in Farben, Lacken und Klebstoffen benutzt. Weiterhin sind sie Bestandteile von Reinigungsmitteln und werden als Entfettungs- und Extraktionsmittel verwendet.
Handelsnamen sind z.B. Einzelprodukte der Produktreihen ISOPAR, EXXSOL, SHELLSOL, Spezialbenzin (Fa. DHC).
Die Produkte dieser Produktgruppe können in Abhängigkeit von der Konzentration der Inhaltsstoffe von der oben genannten Einstufung abweichen.
Die unter Grenzwerte und Einstufungen aufgeführten Stoffe sind typische Bestandteile von Kohlenwasserstoffgemischen bzw. für die Anwendung der RCP-Methode von Bedeutung, sie müssen aber nicht auch in jedem Produkt enthalten sein.
Die produktspezifischen Kenndaten im Einzelnen sind den Sicherheitsdatenblättern der Hersteller zu entnehmen. Die folgenden Daten sind zur Orientierung aufgeführt.
Untere Explosionsgrenze: ca. 1 Vol.-%
Obere Explosionsgrenze: ca. 8 Vol.-%
Die Charakterisierung und die Kenndaten (Explosionsgrenzen) wurden Herstellerinformationen entnommen.
Kohlenwasserstoffgemische, Verwendung als Lösemittel
Der Grenzwert für ein konkretes Kohlenwasserstoffgemisch wird mit der RCP-Methode bestimmt. Für die Berechnung gelten für folgende Fraktionen bzw. Stoffe diese Grenzwerte:
C6-C8 Aliphaten: 700 mg/m³
C9-C14 Aliphaten: 300 mg/m³
C9-C14 Aromaten: 50 mg/m³
n-Hexan im KW-Gemisch: 180 mg/m³
Decahydronaphthalin (Decalin) im KW-Gemisch: 29 mg/m³
Diese Werte und die entsprechenden Konzentrationen sind in die RCP-Formel einzusetzen, der Grenzwert zu berechnen und wie vorgegeben zu runden (s. Hyperlink RCP-Methode).
Für die Berechnung des Grenzwertes des Kohlenwasserstoffgemischs kann auch der RCP-Rechner der DGUV benutzt werden.
Weitere Kohlenwasserstoffe, die nicht unter die genannten Summen- bzw. Einzelbezeichnungen fallen, sind getrennt nach TRGS 402 zu bewerten. Deren Grenzwerte werden in GisChem daher zusätzlich angegeben, sofern für die Produktgruppe relevant.
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Kategorie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend)
Bei der WGK handelt es sich um eine Selbsteinstufung.