Ammoniaklösung, ab 10% wird auch als Ammoniakwasser, Ammoniaklauge, Salmiakgeist, Hirschhorngeist und Ammoniumhydroxid bezeichnet.
Es handelt sich um eine farblose, stechend riechende, flüchtige Flüssigkeit.
Ammoniak dient als Zusatz für Reinigungsmittel und wird für die Herstellung von Düngemitteln, Pestiziden, Spiegeln und in der Lederverarbeitung verwendet.
Für Lösungen mit anderen Konzentrationen sind in GisChem aufgrund des unterschiedlichen Gefahrenpotenzials gesonderte Datenblätter enthalten.
Schmelzpunkt: -57,5 °C bis -13,6 °C
Siedepunkt: 37,7 °C bis 48 °C
Ammoniaklösungen selbst sind nicht brennbar. Durch Ausgasen von Ammoniak können aber explosionsfähige Gemische mit Luft gebildet werden; ggf. sind dann Zündtemperatur und Explosionsgrenzen von gasförmigem Ammoniak zu beachten:
Zündtemperatur: 630 °C
Untere Explosionsgrenze: 15,4 Vol.-% bzw. 108 g/m³
Obere Explosionsgrenze: 33,6 Vol.-% bzw. 240 g/m³
Ammoniaklösung
Es gilt der Grenzwert für Ammoniak-Gas.
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 14 mg/m³ bzw. 20 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Kategorie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den 2-fachen AGW nicht überschreiten.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (AGW und ggf. BGW) nicht befürchtet zu werden.
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend), Kenn-Nr.: 211
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.