Absaugung verwenden, auch bei handgeführten Maschinen und an Handschleifarbeitsplätzen. Stauberfassungselemente sind zu benutzen und möglichst nahe an der Staubentstehungsstelle anzubringen. Die Schieber in den Anschlussleitungen der nicht benutzten Maschinen müssen geschlossen sein. Holzstaubabsaugung gemäß Checkliste prüfen : (bitte betriebsspezifisch ergänzen) Staubbeutel, Spänesäcke, Sammelbehälter oder Container nicht offen stehen lassen und nicht offen transportieren. Staubsammelsäcke vor Entnahme sofort schließen. Sammelsäcke nicht überfüllen.
Nur explosionsgeschützte Geräte verwenden. Arbeiten mit Zündgefahr ( z.B. Feuerarbeiten, Heißarbeiten, Schweißen, insbesondere bei Wartung und Reparatur) nur mit schriftlicher Erlaubnis ausführen.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Nach der Arbeit bzw. vor längeren Pausen Hautpflegemittel verwenden! Straßenkleidung getrennt von Arbeitskleidung aufbewahren! Arbeitsplätze und Maschinen regelmäßig von Staubablagerungen und Spänen durch Absaugen reinigen. Industriesauger (mindestens Staubklasse M) verwenden. Nicht trocken kehren. Abblasen ist verboten. Bei staubemittierenden Arbeiten, z.B. Wartungstätigkeiten wie Filter- oder Staubsammelsackwechsel, ist Atemschutz zu tragen.
Augenschutz: Gestellbrille mit Seitenschutz!
Atemschutz: Partikelfilter P_ (weiß).