Arsen(V)-oxid wird auch als Arsenpentoxid, Diarsenpentoxid oder Arsenanhydrid bezeichnet.
Es handelt sich um einen weißen, geruchlosen, glasigen (amorphen) Feststoff, der feuchtigkeitsanziehend und leicht wasserlöslich ist.
Der Stoff wird als Labor- und Industriechemikalie sowie bei der Herstellung von farbigen Gläsern, Metallklebern und speziellen Fungiziden verwendet.
Der Stoff ist in Anhang XIV der REACH-Verordnung im Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe aufgeführt.
Er darf nur nach erteilter Zulassung vermarktet werden. Nachgeschaltete Anwender dürfen solche Stoffe nur für zugelassene Verwendungen einsetzen.
Es sind ggf. Beschränkungen aus Anhang XVII der REACH-Verordnung zu beachten: Details siehe Nr. 19 in der Verordnung sowie zusätzlich Nr. 28, Nr. 29, Nr. 30 und Nr. 72
Die produktspezifischen Kenndaten im Einzelnen sind den Sicherheitsdatenblättern der Hersteller zu entnehmen. Die folgenden Daten sind zur Orientierung aufgeführt.
Ab 315 °C Zersetzung.
Arsen(V)-oxid
In der TRGS 910 sind folgende stoffspezifische Konzentrationswerte im Rahmen des gestuften risikobezogenen Maßnahmenkonzepts für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen (ERB-Konzept) festgelegt:
Akzeptanzkonzentration: 0,83 µg/m³ (Einatembare Fraktion) (festgelegt ausschließlich als Schichtmittelwert)
Toleranzkonzentration: 8,3 µg/m³ (Einatembare Fraktion)
Der Grenzwert bezieht sich auf den Metallgehalt als analytische Berechnungsbasis.
Spitzenbegrenzung der Toleranzkonzentration: Überschreitungsfaktor (ÜF) 8; Kategorie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 8 x 15 min = 120 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Gefahr der Hautresorption (H, MAK- und BAT- Werteliste der DFG)
Stoffspezifische Äquivalenzwerte in biologischem Material nach TRGS 910:
Untersuchungsparameter: Summe Arsen(III)/(V), Monomethylarson- u. Dimethylarsinsäure
Äquivalenzwert zur Akzeptanzkonzentration: 14 µg/l, Wert zur Toleranzkonzentration: 40 µg/l
Untersuchungsmaterial: Urin, Probenahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende oder bei Langzeitexposition: am Schichtende nach mehreren vorangegangenen Schichten
Arbeitsplatzgrenzwert der EU: 0,01 mg/m³ (Einatembare Fraktion)
Der Arbeitsplatzgrenzwert der EU darf nicht überschritten werden.
Übergangsmaßnahme: In der Kupferverhüttung gilt der Grenzwert ab dem 11. Juli 2023.
Krebserzeugend Kat. 1A (GefStoffV) - Stoffe, die beim Menschen bekanntermaßen krebserzeugend wirken.
TA Luft (2021) 5.2.7.1.1 Karzinogener Stoff, Klasse I, Arsen und seine Verbindungen, außer Arsenwasserstoff, angegeben als As: Die im Abgas enthaltenen Emissionen dürfen als Mindestanforderung insgesamt den Massenstrom 0,15 g/h oder die Massenkonzentration 0,05 mg/m³ nicht überschreiten. (zur Umwelt-VwV von 2021)
Das Emissionsminimierungsgebot ist zu beachten.
Auch beim Vorhandensein mehrerer Stoffe derselben Klasse dürfen diese Werte nicht überschritten werden. Zur Emission von Stoffen mehrerer Klassen gleichzeitig: siehe TA Luft (2021).
WGK: 3 (stark wassergefährdend), Kenn-Nr.: 300
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.