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Additive Fertigung (ohne Einsatz von krebserzeugenden Metallen)

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Additive Fertigung (ohne Einsatz von krebserzeugenden Metallen): Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Eine trockene Verwendung darf nur in geschlossenen Anlagen oder offen mit hochwirksamer Absaugeinrichtung durchgeführt werden. Falls Stäube entstehen sollten, ist die Betriebsanweisung für die Pulverform zu beachten. Beim Ab- und Um­füllen bzw. beim Mischen Staub­ent­wicklung ver­mei­den.
Staub­ablage­rung und -aufwir­belung ver­meiden! Staub­ablage­rungen sofort entfernen! Nur explosionsgeschützte Geräte verwenden. Nur elektrostatisch ableitfähige Behälter verwenden. Verbin­dungen zur Erde auch bei Schlauch­leitun­gen und Arma­turen nicht unter­brechen. Arbeiten mit Zündgefahr ( z.B. Feuerarbeiten, Heißarbeiten, Schweißen, insbesondere bei Wartung und Repa­ratur) nur mit schrift­licher Erlaubnis aus­führen.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Stäuben vermeiden! Vor je­der Pau­se und nach Ar­beits­en­de Hände und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­ni­gen. Nach der Arbeit bzw. vor längeren Pausen Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den!
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)

Augenschutz: Ge­stell­brille mit Seiten­schutz!
Handschutz: Tragezeiten von Schutzhandschuhen beachten! Bei längerfristigem Tragen von Schutzhandschuhen: spezielle Hautschutzmittel vor der Arbeit verwenden.
Körperschutz: Arbeits­kleidung in EX-Berei­chen der Zonen 0, 1, 20 oder 21 nicht wechseln, nicht aus- und nicht an­ziehen. Ableitfähige Schutzschuhe tragen.