Eine Entsorgung von Flüssigmist ist i.d.R. nicht nötig, da sämtlicher Flüssigmist in der Biogasanlage verwertet wird.
Für eine Ausbringung von Flüssigmist auf Felder etc. sind Bestimmungen wie das Düngemittelgesetz und eine Vielzahl weiterer Bestimmungen zu beachten. Diese Verwendung ist nicht Gegenstand des GisChem-Datenblattes.